Betreff
2. Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung
Vorlage
2021/FB I/3686
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

In der Gemeinde Edewecht wurden die beiden in Friedrichsfehn befindlichen Straßen „Spiekerooger Straße“ (2. Abschnitt) und „Florian-von-Lorch-Straße“ fertiggestellt. Gemäß § 52 Nieders Straßengesetz sind diese Straßen zu reinigen. Damit dort eine maschinelle Straßenreinigung erfolgen kann, sind diese Straßen in die Anlage A der Verordnung der Gemeinde Edewecht bezüglich der Straßenreinigung aufzunehmen.

Weiter ist der „Hoopmanns-Kamp“ in Portsloge als Baustraße in die Anlage B (von Anliegern zu reinigen) aufzunehmen.

 

Die Änderungsverordnung ist dieser Beschlussvorlage im Entwurf als Anlage beigefügt

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

 


Anlagen:

Entwurf der 2. Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung