Finanzierung:
Zu Planungs- und
Erschließungskosten sind im Falle der Aufnahme einer Bauleitplanung
städtebauliche Vereinbarungen zu erarbeiten.
Sachdarstellung:
Angaben zu Antrag und Konzept
Mit dem als Anlage Nr. 1 anliegenden Antrag der projekthoch4 GmbH
& Co. KG wird die Entwicklung einer klimafreundlichen, PKW-freien Siedlung
im Bereich rückwärtig der bestehenden Bebauung an der Brüderstraße bzw. dem
Blendermannsweg in Friedrichsfehn verfolgt. Ein Lageplan zur Siedlung und der
geplanten Zuordnung der angrenzenden Flächen ist der Anlage Nr. 2 zu
entnehmen.
Die angestrebten Wirkungen der Klimafreundlichkeit, PKW-Freiheit und
flächensparendem und möglichst energieneutralem Bauen bilden sich entsprechend
im Bebauungs- und Erschließungskonzept ab. Darüber hinaus wird die Realisierung
dieser Ziele auch spezielle Anforderungen an die Aufgaben, Rechte und Pflichten
der zukünftigen Bewohner bzw. Eigentümer stellen. Zu all diesen Aspekten werden
die Projektentwickler und Vorhabenträger in der Sitzung vortragen und für
tiefergehende Fragen zur Verfügung stehen.
Planungsrahmenbedingungen
Der fragliche Bereich ist bislang weder von einem Bebauungsplan erfasst
noch im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt. Allerdings hat sich die
Gemeinde Edewecht in den zurückliegenden Jahren bereits grundsätzlich in
städtebaulicher Hinsicht mit diesen und den angrenzenden Flächen befasst. Wie
dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2016 zu entnehmen ist
(siehe den als Anlage Nr. 3 beigefügten Auszug) wird diesem Bereich das
Potenzial zur Bereitstellung weiterer Wohnbauflächen für den Ortsteil
Friedrichsfehn zugewiesen. Untermauert wurde dieser planerische Ansatz auch
durch die bereits 2016 eingeleitete Aufstellung der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 190 auf den im
Eigentum der Gemeinde Edewecht stehenden Flächen nordöstlich der Siedlung
Heinrich-Diers-Straße. Der damalige Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 190 kann
der Anlage Nr. 4 entnommen werden. Bereits damals wurde auch der durch
den jetzigen Antrag berührte Bereich in konzeptioneller Weise mitbetrachtet.
Diese städtebauliche Konzeptskizze ist als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Insgesamt wurde das Verfahren seinerzeit aber nicht über die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hinaus weiterverfolgt, weil sich
aufgrund der erschließungstechnischen Lage des B-plangebietes Nr. 190 eine
konfliktfreie Durchführung der Erschließungsarbeiten (Bodenaustausch,
Bauverkehre) nicht darstellen lassen.
Der Flächenbedarf für das Konzept einer ökologischen Siedlung im Sinne
der Antragsteller deckt nur einen Teil der zur Verfügung stehenden
Potenzialfläche ab. Diese darüber hinausgehenden Bereiche bieten sich somit
zusammen mit der Antragsfläche zur
Einbindung in eine städtebauliche Gesamtkonzeption an.
Einordnung in die planerischen Zielaussagen der Gemeinde
Durch den jetzt vorliegenden Antrag besteht somit die Möglichkeit auf
Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
1.
ein
Siedlungskonzept zur Schaffung von Wohnraum unter besonderer Beachtung
ökologischer Aspekte zu ermöglichen
2.
die
weiteren Potenzialflächen umfassend für eine Wohnbaunutzung zu aktivieren und
dadurch erstmals seit Abschluss des Baugebiets Spiekerooger Straße wieder aktiv
Baumöglichkeiten in Friedrichsfehn zu mobilisieren.
3.
auf den
an die Gemeinde gehenden Teilflächen (siehe Anlage Nr. 2) eine auch nach
sozialen Kriterien basierende Vergabe von Wohnbaugrundstücken in Friedrichsfehn
vorzunehmen
4.
das
Plangebiet Nr. 190 in das Gesamtkonzept einzubinden und damit die
Erschließungsarbeiten (Bodenaustausch, Bauverkehre) konfliktarm für das
Wohnumfeld über die Brüderstraße abzuwickeln.
Die Verwaltung empfiehlt daher, zur Umsetzung der oben beschriebenen
Planungsziele für das sich aus der Anlage Nr. 6 ergebende Gebiet eine
10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchzuführen und den Bebauungsplan
Nr. 190 aufzustellen.
Bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses könnten sodann entsprechende
Vorentwürfe erarbeitet werden, auf deren Grundlage dann die frühzeitige Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung beschlossen und durchgeführt werden könnte.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus
der Beratungsvorlage 2021/FB III/3674 ergebenden Bereich
a) eine
10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt
und
b) der Bebauungsplan Nr. 190 aufgestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt,
entsprechende Vorentwürfe zu erarbeiten und möglichst in der nächsten Sitzung
des Bauausschusses zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zur Beratung vorzulegen.
Anlagen:
-
Antrag
-
Lageplan
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Auszug
Städtebauliches Entwicklungskonzept
-
Vorentwurf
des damaligen B-Planes Nr. 190
-
damaliges
Gestaltungskonzept
-
Geltungsbereich