Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung der Bürgermeisterin
Vorlage
2021/FB I/3655
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

Gem. § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin. Hierbei kann der Rat eine Reihenfolge der Stellvertretung festlegen.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode waren zwei Stellvertreter benannt, ohne dass eine Reihenfolge bestimmt war.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 NKomVG. Für jeden Stellvertreter bedarf es eines gesonderten Wahlaktes. Im jeweils ersten Wahlgang bedarf es der Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (18 Stimmen). In einem möglichen zweiten Wahlgang bedarf es der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches vom bzw. von der Ratsvorsitzenden zu ziehen ist. Steht nur eine Person zur Wahl, kann offen durch Zuruf oder durch Handzeichen gewählt werden.