Sachdarstellung:
Gem. § 75 NKomVG werden in der ersten Sitzung des Rates die Beigeordneten bestimmt. Das Verfahren zur Verteilung der Ausschusssitze richtet sich nach § 71 NKomVG. Grundsätzlich findet das Sitzverteilungsverfahren nach d‘Hondt Anwendung. Die Vertretung kann einstimmig ein hiervon abweichendes Verfahren beschließen.
Eine Berechnung der Sitzverteilung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Hierbei wurden die bis zum Versenden der Einladung angezeigten Fraktionen und Gruppen berücksichtigt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, welches vom bzw. von der Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Entsprechend der sich aus der Anlage ergebenden Sitzverteilung sind von den Fraktionen und Gruppen die Beigeordneten und ihre Stellvertreter zu benennen.
Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).
Fraktionen, die nur mit einem Mitglied im
Verwaltungsausschuss vertreten sind, können eine/n weitere/n Stellvertreter/ein
benennen.