Sachdarstellung:
Der Rat gibt sich nach § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die
Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren
enthalten.
Daneben sind insbesondere folgende gesetzlich Inhalte vorgesehen:
-
Einzelheiten
über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und
Pflichten.
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Einzelheiten
zur Ladung.
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Einzelheiten
zur Einwohnerschaftsfragestunde und zur Anhörung anwesender Sachverständiger
und Einwohnender.
-
Einzelheiten
zur Protokollerstellung.
-
Öffentlichkeit
von Sitzungen.
Der Vorlage sind die Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode in der
Fassung der ersten Änderung vom 20.07.2021 und der Entwurf einer Geschäftsordnung
für die Wahlperiode 2021/2026 in Form einer Synopse beigefügt.
Neben einigen redaktionellen Anpassungen beziehen sich die wesentlichen
Änderungen auf die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache sowie
Regelungen zur Dauer von Sitzungen (§ 6 der GO).
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der
Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2021/2026 wird als Geschäftsordnung
beschlossen. Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlagen:
Synopse Geschäftsordnungen