Finanzierung:
Die relevanten
Bekanntmachungskosten für die Veröffentlichung in der NWZ beliefen sich im Jahr
2021 auf rd. 15.000 €. Durch die Satzungsänderung würden diese Kosten künftig
entfallen.
Sachdarstellung:
Die derzeit geltende Hauptsatzung wurde am 17.12.2010 im Rat beschlossen,
durch Ratsbeschluss vom 25.10.2016 um eine erste und durch Ratsbeschluss vom
20.07.2021 um eine zweite Änderungssatzung ergänzt.
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wurden die vorgenannten Änderungen
nunmehr in das Hauptdokument eingefügt und die Satzung in gendergerechter
Sprache formuliert.
Bei dieser Gelegenheit sind ferner die durch den Rat beschlossenen
Änderungen zur Dienstanweisung der Gemeinde Edewecht über die Vergabe von
Aufträgen (Vergaberichtlinie) eingearbeitet und der § 4 Abs. 1 Buchst. B. der
Hauptsatzung angepasst worden.
Zudem wird vorgeschlagen, von den Möglichkeiten des § 11 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes Gebrauch zu machen und Satzungen
sowie Verordnungen künftig in einem im Internet bereitgestellten elektronischen
amtlichen Verkündungsblatt der Gemeinde zu veröffentlichen. Gleiches sollte für
öffentliche Bekanntmachungen und die Genehmigung des Flächennutzungsplanes gelten.
Bislang sieht die Hauptsatzung vor, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland mit einem nachrichtlichen Hinweis in der NWZ zu
erfolgen hat. Diese Form der Verkündung dürfte allerdings nicht mehr zeitgemäß
sein und im Übrigen einen deutlich geringeren Verbreitungsgrad mit sich
bringen.
Daneben ist die ortsübliche Bekanntmachung zu regeln. Diese erfolgte
bislang durch Aushang im Rathaus und Veröffentlichung in der Nordwest-Zeitung
„Ammerländer Nachrichten“. Auch diese Form der Bekanntmachung scheint nicht
mehr den heutigen Gepflogenheiten zu entsprechen. Es wird daher vorgeschlagen,
dass auch die ortsüblichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung in einem im
Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der
Gemeinde erfolgen, soweit dieses nicht durch besondere Rechtsvorschriften
ausgeschlossen ist. Das wäre bspw. im Bereich der Bauleitplanung der Fall. Die
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sehen vor, dass der
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Sinne des BauGB zusätzlich in das
Internet einzustellen ist. Daraus folgt, dass eine alleinige Bekanntmachung im
Internet nicht zulässig ist, so dass diese Bekanntmachungen weiterhin in der
Nordwest-Zeitung zu erfolgen haben.
Im Falle der vorgeschlagenen Beschlussfassung, die eine Mehrheit der
Mitglieder der Vertretung bedarf, ist die Hauptsatzung sodann im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland zu veröffentlichen und hierauf in der Nordwest-Zeitung
hinzuweisen.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hauptsatzung
für die Gemeinde Edewecht wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland öffentlich
bekannt zu machen.
Anlagen:
Entwurf der Hauptsatzung