Betreff
Neufassung der Hauptsatzung
Vorlage
2021/FB I/3613
Aktenzeichen
111.01.01
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die relevanten Bekanntmachungskosten für die Veröffentlichung in der NWZ beliefen sich im Jahr 2021 auf rd. 15.000 €. Durch die Satzungsänderung würden diese Kosten künftig entfallen.

 


Sachdarstellung:

Die derzeit geltende Hauptsatzung wurde am 17.12.2010 im Rat beschlossen, durch Ratsbeschluss vom 25.10.2016 um eine erste und durch Ratsbeschluss vom 20.07.2021 um eine zweite Änderungssatzung ergänzt.

 

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wurden die vorgenannten Änderungen nunmehr in das Hauptdokument eingefügt und die Satzung in gendergerechter Sprache formuliert.

 

Bei dieser Gelegenheit sind ferner die durch den Rat beschlossenen Änderungen zur Dienstanweisung der Gemeinde Edewecht über die Vergabe von Aufträgen (Vergaberichtlinie) eingearbeitet und der § 4 Abs. 1 Buchst. B. der Hauptsatzung angepasst worden.

 

Zudem wird vorgeschlagen, von den Möglichkeiten des § 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes Gebrauch zu machen und Satzungen sowie Verordnungen künftig in einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der Gemeinde zu veröffentlichen. Gleiches sollte für öffentliche Bekanntmachungen und die Genehmigung des Flächennutzungsplanes gelten. Bislang sieht die Hauptsatzung vor, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland mit einem nachrichtlichen Hinweis in der NWZ zu erfolgen hat. Diese Form der Verkündung dürfte allerdings nicht mehr zeitgemäß sein und im Übrigen einen deutlich geringeren Verbreitungsgrad mit sich bringen.

 

Daneben ist die ortsübliche Bekanntmachung zu regeln. Diese erfolgte bislang durch Aushang im Rathaus und Veröffentlichung in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer Nachrichten“. Auch diese Form der Bekanntmachung scheint nicht mehr den heutigen Gepflogenheiten zu entsprechen. Es wird daher vorgeschlagen, dass auch die ortsüblichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung in einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der Gemeinde erfolgen, soweit dieses nicht durch besondere Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Das wäre bspw. im Bereich der Bauleitplanung der Fall. Die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)  über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sehen vor, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Sinne des BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen ist. Daraus folgt, dass eine alleinige Bekanntmachung im Internet nicht zulässig ist, so dass diese Bekanntmachungen weiterhin in der Nordwest-Zeitung zu erfolgen haben.  

 

Im Falle der vorgeschlagenen Beschlussfassung, die eine Mehrheit der Mitglieder der Vertretung bedarf, ist die Hauptsatzung sodann im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zu veröffentlichen und hierauf in der Nordwest-Zeitung hinzuweisen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland öffentlich bekannt zu machen.

 


Anlagen:

Entwurf der Hauptsatzung