Vorbereitung der Auslegungsentwürfe sowie der Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Finanzierung:
Die Planungs- und
Gutachtenkosten für diese Bauleitplanung sind im Haushalt 2021eingeplant.
Sachdarstellung:
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Zu der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie dem
Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich Gartenstraße“ in Jeddeloh II für die
Neuausweisung eines Wohnbaugebiets sowie eines Mischgebiets wurde auf Grundlage
des am 20.04.2021 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 13.04.2021
beschlossenen Vorentwurfes in der Zeit vom 10.06.2021 bis 09.07.2021 die sog.
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die
Vorentwürfe sind den Anlagen Nr. 1 und 2 zu entnehmen
Stellungnahmen und deren Abwägung
Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen sowie die dazu
bis zum jetzigen Zeitpunkt erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind den als Anlage
Nr. 3 und 4 beigefügten Synopsen zu entnehmen.
Zu erkennen ist hieraus, dass zu einigen planungsrelevanten Aspekten zum
aktuellen Zeitpunkt noch keine abschließende Abwägung erfolgen konnte und hier
auf die noch abschließend vorzulegenden Fachgutachten verwiesen wird.
Problem noch nicht vollständig vorliegender Fachgutachten
Diese Problematik ist dem Umstand geschuldet, dass planungsbegleitend
eine Vielzahl fachgutachterlicher Aussagen zusammenzutragen sind. Aufgrund des
zum Teil sehr spezifischen Untersuchungsumfangs und Untersuchungsgegenstands
sowie des festzustellenden erheblichen Auslastungsgrades der Fachbüros, können
zum Zeitpunkt der Versendung dieser Beratungsvorlage deshalb die Endfassungen
der erforderlichen Gutachten zu folgenden planungsrelevanten noch nicht mit
übersandt werden:
-
Brutvogelkartierung
einschließlich der planungsrechtlichen Berücksichtigung und
Maßnahmenbeschreibung im Umweltbericht
-
Oberflächenentwässerungskonzept
-
Immissionsgutachten
zum Verkehrs- und Gewerbelärm
-
Verkehrsuntersuchung
hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Anbindungen an das Hauptverkehrsnetz
und die Verkehrsauswirkungen innerhalb des Bereichs der Gartenstraße
-
Geruchsgutachten
zu landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen
Zur Brutvogelkartierung ist anzumerken, dass
im Kartierungszeitraum der Monat September mit zu erfassen ist, so dass sich
das Nichtvorliegen des Endberichts aus den einzuhaltenden Kartierungszeiträumen
ergibt.
Zu den übrigen Fachgutachten ist anzumerken,
dass Fertigung der Endberichte spätestens für den Oktober zu erwarten
ist.
Da die Gutachten und deren Berücksichtigung
insbesondere in den Plan-Begründungen Gegenstand der Auslegungsunterlagen sind,
ist die einmonatige förmliche öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
somit erst im November dieses Jahres realistisch.
Je nach dem Abwägungsaufwand, der sich aus
den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung ergibt, wäre dann aber in der
unmittelbar darauf folgenden Sitzungskette Bauausschuss, Verwaltungsausschuss,
Rat die abschließende Beschlussfassung über die Planung möglich.
Lösungsvorschlag zur Sicherstellung der
Auslegung im November des Jahres
Voraussetzung für die Einhaltung der
vorbeschriebenen Zeitschiene ist, dass nach Vorbereitung im Bauausschuss am
20.09.2021 der Verwaltungsausschuss am 05.10.2021 den Auslegungsbeschluss
fassen kann.
Zwar werden zur Sitzung am 20.09.2021 nicht
sämtliche Fachgutachten in Form eines Endberichts vorliegen. Nach jetzigem
Stand geht die Verwaltung aber davon aus, die wesentlichen Grundaussagen der
Fachgutachten in der kommenden Woche von den Büros zu erhalten, so dass diese
dem Ausschuss nächste Woche zur Verfügung stellen zu können. Es ist deshalb zu
den Sitzungen von Bauausschuss und Verwaltungsausschuss mit aussagekräftigen
und belastbaren Vorabergebnissen zu
allen oben genannten Punkten zu rechnen, auf die verlässliche Aussagen zu
den relevanten Inhalten von Plan und Begründung gestützt und hieraus die
konkreten Auslegungsentwürfe vorbereitet werden können.
Vorbehaltlich der inhaltlichen Bestätigung
der Vorabergebnisse in den endgültigen Gutachten könnte somit der
Auslegungsbeschluss erfolgen und die Verwaltung in die Lage versetzt werden,
nach erfolgter Vervollständigung der Auslegungsunterlagen die Auslegung und
Einholung der Stellungnahmen durchzuführen.
In der Sitzung wird außerdem zum einen das
Büro Diekmann – Mosebach und Partner für Erläuterungen zum Stand des Verfahrens
zur Verfügung stehen.
Zum anderen wird zu dem für die
Gewährleistung des Schutzes der angrenzenden Torferhaltungsflächen wesentlichen
Planungsaspekt des Oberflächenwassermanagements das Büro Wessels und Grünefeld seine
ersten Planungsvorschläge erläutern und für Fragen zu diesem Themenfeld zur
Verfügung stehen.
Für die verkehrlichen Fragestellungen wird
das Büro Zacharias Verkehrsplanungen zur Verfügung stehen.
Entwurf der Planzeichnung einschließlich
textlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften
Der sich auf Grundlage der bereits
vorliegenden Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen ergebende Entwurf der
Planzeichnung des Bebauungsplanes ist der Anlage Nr. 5 zu entnehmen.
Hingewiesen wird hier insbesondere auf die Regelungen zu Flächen für Anlagen
zur dezentralen Energieerzeugung, die Festsetzung zur verpflichtenden
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Photovoltaik) und
die Festsetzung von Gründächern auf Nebenanlagen.
Außerdem berücksichtigt der Entwurf die
Anregung von Seiten des Eigentümers der ehemaligen Hofstelle zur Ausweisung
einer Teilfläche des bei ihm verbleibenden Plangebiets als allgemeines
Wohngebiet (WA3). Die Erschließung dieser Teilfläche hat
erschließungskostenpflichtig über die öffentliche Erschließungsanlage zu
erfolgen. Hierzu darf die vorgelagerte private Grünfläche zur Anlegung einer
Grundstückszufahrt auf einer Breite von 5 m unterbrochen werden.
Dem Vorentwurf waren bislang noch keine
örtlichen Bauvorschriften beigefügt. Der Entwurf enthält nunmehr auch
gestalterische Vorgaben, die im Detail der Anlage Nr. 6 zu entnehmen
sind.
Beschlussvorschlag:
1. Den
in der Sitzung des Bauausschusses am 20.09.2021 vorgelegten Entwürfen der 22.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 198
„nördlich Gartenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird vorbehaltlich der Bestätigung
der für den Entwurf maßgeblichen fachgutachterlichen Vorabeinschätzungen
zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen
-
sobald alle fachgutachtlichen Endberichte
auslegungstauglich vorliegen,
-
diese die vorgestellten Vorabberichte
inhaltlich bestätigen
-
und sich somit in die Entwurfsunterlagen
inhaltlich integrieren lassen.
Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und
Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.
Anlagen:
-
Vorentwurf
22. FNP-Änderung 2013
-
Vorentwurf
B-Plan Nr. 198
-
Abwägungs-Synopse
22. FNP-Änderung
-
Abwägungs-Synopse
B-Plan 198
-
Entwurf
B-Plan Nr. 198
-
Örtliche
Bauvorschriften