Betreff
Sachstandsbericht zur Löschwasserversorgung in der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2021/FB II/3589
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung:

Bereits vor einiger Zeit wurde durch die Verwaltung berichtet, dass die Löschwasserversorgung in einigen Teilen der Gemeinde Edewecht nicht ausreichend ist. Da die Grundversorgung mit Löschwasser eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde darstellt, wurde im FWA am 09.09.2019 beschlossen, jährlich eine Summe von 30.000,00 € zur Verbesserung der Löschwasserversorgung bereitzustellen. Der Beschluss wurde am 24.09.2019 durch den VA bestätigt.

 

Seither war es möglich, durch verschiedene Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen. Die Unterversorgung der L 831 von Portsloge bis Süddorf konnte durch die Errichtung von vier Hydranten behoben werden.

Für den Bereich der Dorfstraße in Friedrichsfehn wurde die Herstellung von  zwei Hydranten beauftragt. Wann mit der Umsetzung der Beauftragung zu rechnen ist, kann noch nicht abgesehen werden. Laut OOWV fehlt es aktuell an Fachfirmen, die die Aufträge abarbeiten können. Somit ist mit einer Umsetzung des Auftrages erst in 2022 zu rechnen.

 

Im Anschluss an die Planungen zur Dorfstraße wird durch das Ordnungsamt nun die Situation an der Oldenburger Straße und im angrenzenden „Musikerviertel“ beleuchtet.

 

Die Versorgung mit Löschwasser wird aus verschiedenen Gründen ein dauerhaftes Problem der Gemeinden bleiben. Die Wasserversorger stehen vor dem Problem, dass ihr Trinkwassernetz den Lebensmittelvorschriften entsprechen muss. Hierzu ist ein dauerhafter Fluss in den Trinkwasserrohren nötig, um eine Verkeimung des Wassers zu verhindern. Da die Haushalte immer weniger Wasser verbrauchen, nimmt die Fließgeschwindigkeit im Trinkwassernetz ab. Verhindern lässt sich dies nur, indem die Rohrdurchmesser der Leitungen verringert werden. Entsprechendes wurde durch den OOWV bereits für Bestandssiedlungen angekündigt und wird bei neuen Siedlungen praktiziert.

Eine Verringerung der Rohrdurchmesser hat jedoch nicht zu vernachlässigende Folgen für die Entnahme von Löschwasser. Hydranten können nicht mehr die Wassermenge liefern wie zuvor. Evtl. können die rechtlich vorgegebenen Löschwassermengen für die Grundversorgung nicht mehr eingehalten werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind neue Lösungen erforderlich.

Neben der Entnahme von Wasser aus Hydranten besteht zur Gewinnung von Löschwasser noch die Möglichkeit zum Bau von Löschwasserbrunnen, Löschwasserteichen oder Löschwasserbehältern. Auch die Entnahme aus öffentlichen oder privaten Gewässern ist möglich, aber oft in Siedlungen nur mit hohem Aufwand zu realisieren.

Leider deuten sich auch bei diesen alternativen Löschwasserquellen Probleme an. Bei Teichen (egal ob öffentlich oder privat) sowie Löschwasserbrunnen konnten zuletzt klimaabhängige Probleme festgestellt werden. In langen Trockenphasen war der Wasserstand in Gewässern und Teichen zur Entnahme von Löschwasser zu niedrig, auch der Stand des Grundwassers verringerte sich soweit, dass einzelne Löschwasserbrunnen in der Gemeinde nicht mehr nutzbar waren.

Zudem erscheint der Bau von Löschwasserbrunnen in einigen Bereichen auch nicht mehr zielführend. Bei der GHS Osterscheps wurde vor einigen Jahren ein Löschwasserbrunnen errichtet. Die Liefermenge des Brunnens stellte sich als nicht ausreichend dar. In einiger Entfernung wurde nun ein zweiter Brunnen gesetzt, der ebenfalls nicht ausreichend Wasser liefert und bei der Erstellung einen hohen finanziellen Aufwand in Höhe von 27.000,00 € erforderte. Eine Nutzung durch die Feuerwehr ist nur eingeschränkt möglich, so dass dort weiter nach Lösungen gesucht werden muss.

Auch Teiche haben neben der klimatischen Abhängigkeit Nachteile. Die Verkehrssicherungspflicht für solche Anlagen läge bei der Gemeinde und wäre nur mit hohem Aufwand umsetzbar.

 

Einzig Löschwasserbehälter bieten einen planbaren Schutz. Diese haben zwar nur ein begrenztes Volumen, sind jedoch unabhängig von der Witterung immer gefüllt. Eine Verdunstung von Wasser erfolgt nur in sehr geringem Umfang und die Verkehrssicherungspflicht ist mit wenig Aufwand umsetzbar. Als nachteilig sind die hohen Erstellungskosten für solche Behälter zu sehen. Je nach Ausführung muss pro Anlage mit Kosten von bis zu 50.000,00 € gerechnet werden.

 

Für die Zukunft sollte überlegt werden, Neubaugebiete mit Löschwasserbehältern (ähnlich wie Zisternen) auszustatten. Es bietet sich an, diese unter Freiflächen oder Spielplätzen anzulegen. Eine Löschwasserversorgung wäre dann unabhängig vom Trinkwassernetz gewährleistet. Die Kosten könnten über die Erschließungskosten auf die Grundstückspreise umgelegt werden. Durch den Anschluss des Behälters an die Oberflächenentwässerung wäre eine dauerhafte Befüllung des Behälters gewährleistet.

 

 


Finanzierung:

 

 

 


Anlagen: