Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie Erarbeitung des Feststellungsbeschlusses und des Satzungbeschlusses
Sachdarstellung:
Auf Antrag des seinerzeitigen Eigentümers des Grundstücks „Kleiner
Moorpadd 1“ in Portsloge wurde ein Bebauungsplan für dieses Grundstück
aufgestellt, welches ein Sondergebiet „Museum Portsloge“ ausweist.
Die Einrichtung des geplanten Museums wurde allerdings nie umgesetzt.
Nach dem Tod des damaligen Antragstellers konnte dargelegt werden, dass die
Umsetzung eines solchen Museums auch nicht mehr erfolgen wird. Daher wird vom
neuen Eigentümer die Aufhebung des Bebauungsplanes und die damit verbundene
Rückführung zum Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) angestrebt.
Über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens hat der Verwaltungsausschuss
in seiner Sitzung am 25.06.2019 (Vorlage 2019/FB III/3050) beschlossen.
Gleichzeitig wurde auch die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 4
Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
155, sowie die damit einhergehende 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
beschlossen. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher
Belange hat in der Zeit vom 28.06.2021 bis 02.08.2021 stattgefunden. Auf die
Abwägung der in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen wir auf die
Beschlussvorlage Nr. 2020/FB III/3343 der Verwaltungsausschusssitzung vom
26.10.2020 verwiesen.
Die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 26.10.2020 wurde zudem
die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für
die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 155 sowie die damit einhergehende 23. Änderung
des Flächennutzungsplanes 2013 beschlossen.
Diese Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher
Belange hat in der Zeit vom 28.06.2021 bis 02.08.2021 stattgefunden.
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme zum
Aufhebungsverfahren eingegeben, welche der Anlage Nr. 1 und Nr. 2
entnommen werden können:
- Landkreis Ammerland
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- Ammerländer Wasseracht
- EWE Netz GmbH
- OOWV
- LGLN - Kampfmittelbeseitigung
Die Abwägungsvorschläge sind der Anlage Nr. 3 zu entnehmen.
Durch die Anreicherung der Begründungen zur Aufhebungssatzung und Flächennutzungsplanänderung ergeben sich am Planungsinhalt keine Änderungen, so dass das Verfahren unter Beachtung der Abwägungsvorschläge nunmehr zum Abschluss gebracht und dem Rat über den Verwaltungsausschuss zum Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss vorgelegt werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Zu
den während der öffentlichen Auslegung zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 und zur
Aufhebungssatzung mit Begründung des Bebauungsplans Nr. 155 in der Zeit
vom 28.06.2021 bis 02.08.2021 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der
Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2. Der
Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der
vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung
dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.
3. Der
Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 155 in der vorgelegten
Form wird als Satzung mit Begründung gem. § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftrag, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
Anlagen:
- Stellungnahmen zur
FNP-Änderung und B-Plan Änderung
- Synopsen zu Stellungnahmen
zur 23. FNP-Änderung und zur Aufhebungssatzung B-Plan Nr. 155
- Endfassung 23. Änderung des FNP
- Endfassung Aufhebungssatzung B-Plan 155