Finanzierung:
Für
Erschließungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 850.000,00 €
vorgesehen. Da die vorgesehene Erschließung des Bebauungsplangebietes in
Jeddeloh II in Anbetracht des aktuellen Planungsstandes nicht in dem
vorgesehenen Umfang in dem laufenden Haushalt durchgeführt werden wird, stehen
ausreichend Haushaltsmittel für die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen für
das Industriegebiet zur Verfügung, um die voraussichtlichen Kosten in Höhe von
rd. 172.500,00 € zu tragen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat ein bereits durch den Bebauungsplan Nr. 151 als
Industriefläche ausgewiesenes Areal zur Größe von rd. 1,7 ha erworben, um der
Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken zu entsprechen. Das Gebiet in der
Nachbarschaft des Umspannwerkes an der Industriestraße grenzt unmittelbar an
die übrigen Industrieflächen an und stellt insofern eine Weiterentwicklung des
Industriegebietes „Im Brannen“ dar.
Für die Fläche gibt es eine Reihe von konkreten Interessensbekundungen.
Um der Nachfrage gerecht zu werden, wären die notwendigen Erschließungsarbeiten
kurzfristig anzustreben. Hierbei ist die Verwaltung im Interesse eines
marktgerechten Verkaufspreises von einer verhältnismäßig einfachen
Erschließungsanlage ausgegangen. Hierzu zählt die Abwasserentsorgung über
Kleinpumpwerke, die in Anbetracht der technischen Rahmenbedingungen als
wirtschaftliche Lösung genutzt werden kann. Weiterhin ist angedacht, die
Fahrbahn und den Wendekreis mit einer Betonsteinpflasterung zu versehen. Die
rd. 4,0 m breite Fahrbahn ist aufgrund des kurzen Weges wegen
unwahrscheinlichem Begegnungsverkehres nur in der Breite befestigt. Es wird
jedoch berücksichtigt, die Seitenbereiche großzügig mit einer
Schottertragschicht auszustatten, damit Begegnungsverkehr nicht ausgeschlossen
ist. An der östlichen Grenze des Baugebietes ist entlang des Wasserzuges ein 10
m breiter Grundstücksstreifen für eine Begrünung vorgesehen. Dieser Streifen
soll im Eigentum der Gemeinde verbleiben, um die Durchführung der
Pflanzmaßnahmen und die dauerhafte Erhaltung sicherzustellen.
Anhand der anliegenden Berechnung ergibt sich ein Kaufpreis von 25,00 €
je Quadratmeter.
Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass insbesondere Unternehmen aus der
Gemeinde zur Sicherung und Entwicklung ihres Bestandes Flächen benötigen.
Dieses sollte nach Auffassung der Verwaltung bei der Grundstücksvergabe ebenso
wie die Zahl der aufgrund einer Ansiedlung zu erwartenden Arbeitsplätze
Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag:
Der Verkaufspreis für
Grundstücksflächen im Industriegebiet „Industriestraße westlich der Landriehe“
wird auf 25,00 € je Quadratmeter festgesetzt. Der Erschließungskostenanteil
beträgt (Betrag wird in der Sitzung mitgeteilt) € je Quadratmeter.
Die Verwaltung wird zur Vergabe
der Baugrundstücke ermächtigt. Die Vergabe soll vorrangig an einheimische
Unternehmen erfolgen, die Flächen zur Entwicklung eines Bestandes benötigen.
Weiterhin soll die Zahl der mit der Ansiedlung verbundenen Arbeitsplätze
Berücksichtigung finden.
Die Grundstücke sind innerhalb
einer Frist von drei Jahren nach dem Abschluss des Kaufvertrages zu bebauen.
Anlagen:
Berechnung des Grundstückskaufpreises