Betreff
Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern. Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
2021/FB I/3561
Aktenzeichen
FB I - Ro
Art
Anträge

Antragstext:

Der als Anlage Nr. 1 beigefügte Antrag der SPD-Fraktion wird zur Beratung vorgelegt. Der Antrag ist in der Sitzung durch die Antragstellerin näher zu erläutern.

 

Es folgt die von der Antragstellerin erbetene Stellungnahme der Verwaltung:

 

Lastenräder und Fahrradanhänger können zur Senkung von Treibhausgasemissionen im Gemeindegebiet beitragen. Aufgrund der großen Zuladungsmöglichkeiten werden vielfältige Einsatzzwecke erschlossen, die ansonsten nahezu ausschließlich vom motorisierten Individualverkehr abgewickelt werden. Dies gilt sowohl für den gewerblichen Kontext, beispielsweise für Lieferungen auf der “letzten Meile“, aber auch für das private Umfeld. Viele Alltagswege, wie der Transport von Kindern zur Kindertagesstätte oder die Erledigung von Einkäufen etc. können mit einem Lastenrad oder einem Fahrrad mit Anhänger nahezu emissionsfrei zurückgelegt werden. Jeder nicht mit dem PKW zurückgelegte Kilometer vermeidet dabei im Schnitt rund 154 Gramm Treibhausgasemissionen. Aus Klimaschutzsicht sind Lastenräder daher grundsätzlich zu begrüßen. Verbunden mit dem Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur können sie als Teil eines breiten Maßnahmenmix das Mobilitätsverhalten der Menschen in Richtung des sogenannten Umweltverbundes verändern. 

 

Im Falle des vorliegenden Antrags ist zu beachten, dass das Land Niedersachsen gegenwärtig eine eigene Förderrichtlinie erarbeitet. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist nach der Sommerpause vorgesehen. Derzeit liegt die Richtlinie des Landes im Entwurf vor. In nachfolgender Tabelle werden die Zuwendungsberechtigten beider Richtlinienentwürfe verglichen:

 

 

Zuwendungsberechtigt gemäß Entwurf einer Förderrichtlinie für Edewecht

Zuwendungsberechtigt gemäß Entwurf einer Förderrichtlinie für das Land Niedersachsen

-       natürliche, volljährige Personen (Privatpersonen) mit Hauptwohnsitz in Edewecht, die das Lastenrad für den privaten Gebrauch erwerben,

-       im Vereinsregister des Amtsgerichts Westerstede eingetragene Vereine und Verbände mit Niederlassung in Edewecht (mit Ausnahme politischer Parteien oder von Gebietskörperschaften und Bundes-/Landesbehörden gebildeten Vereinen und Verbänden), die das Lastenrad für Zwecke des Vereines oder Verbandes erwerben,

 

-       private Unternehmen sowie sonstige Selbständige und Freiberufler bis zu einer Betriebsgröße von neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Kleinstunternehmen) mit Firmensitz oder Niederlassung in Edewecht (unabhängig von der Rechtsform, einschließlich Genossenschaften), die das Lastenrad für ihre unternehmerischen Zwecke erwerben.

 

-       Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben oder

 



-       natürliche (insb. Einzelunternehmen) und juristische (insb. Gesellschaften, Vereine, (Gebiets) Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Genossenschaften) Personen, die ihren Hauptwohn- bzw. ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, die die geförderten Lastenräder im Rahmen eines unentgeltlichen Verleih-Systems anbieten.

 

In beiden Förderrichtlinien ist es beabsichtigt, dass Privatpersonen zuwendungsberechtig sind. Überdies werden in beiden Förderrichtlinien Vereine, Verbände, Kleinstunternehmen etc. berücksichtigt. Anders als im Entwurf der Richtlinie für Edewecht ist bei letzterer Gruppe im Sinne des Entwurfs der Landesrichtlinie ein unentgeltliches Verleih-System anzubieten.

 

Es ist daher zu prüfen, ob aufgrund der geplanten Richtlinie des Landes § 3 Abs. 1 des Entwurfs der Förderrichtlinie für Edewecht zum Tragen kommt: „Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur nachrangig zu anderen Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes in Betracht. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.“

 

 


 

 


Anlagen:

 

Anlage_1_Antrag_SPD_Lastenräder
Anlage_2_Entwurf_Förderrichtlinie_Edewecht