Betreff
Planungsabsichten für das Gelände des Heinje-Hofes in Edewecht;
25. Änderug des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplanes Nr. 199 "Heinje-Hof", Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2021/FB III/3551
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Kostentragung durch den Projektentwickler ist über städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

 


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Bauausschusses am 01.06.2021 wurden die Planungen für das Gelände des ehemaligen Heinje-Hofes bereits öffentlich vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss für die Planungen wurde in der Sitzung vorbereitet und vom Verwaltungsausschuss am 14.06.2021 gefasst. Auf die Beratungsunterlagen zur Nr. 2021/FB III/3520 wird verwiesen.

 

In der Sitzung am 01.06.2021 sind aus der Ausschussmitte verschiedene Anregungen zur Planung vorgetragen worden. Soweit diese den Bebauungsplan direkt betreffen, ist der Vorentwurf vom Investor entsprechend angepasst worden. Zu nennen sind hier insbesondere die Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe. Der überarbeitete Vorentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

 

In der Sitzung steht der Investor erneut für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der sich aus der Anlage Nr. 1  der Beschlussvorlage Nr. 2021/FB III/3551 zur Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2021 ergebenden Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 

 

 


Anlagen:

-       Vorentwürfe