25. Änderug des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplanes Nr. 199 "Heinje-Hof", Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Finanzierung:
Die Kostentragung
durch den Projektentwickler ist über städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Bauausschusses am 01.06.2021 wurden die Planungen für
das Gelände des ehemaligen Heinje-Hofes bereits öffentlich vorgestellt. Der
Aufstellungsbeschluss für die Planungen wurde in der Sitzung vorbereitet und
vom Verwaltungsausschuss am 14.06.2021 gefasst. Auf die Beratungsunterlagen zur
Nr. 2021/FB III/3520 wird verwiesen.
In der Sitzung am 01.06.2021 sind aus der Ausschussmitte verschiedene
Anregungen zur Planung vorgetragen worden. Soweit diese den Bebauungsplan
direkt betreffen, ist der Vorentwurf vom Investor entsprechend angepasst
worden. Zu nennen sind hier insbesondere die Festsetzungen zur Trauf- und
Firsthöhe. Der überarbeitete Vorentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.
In der Sitzung steht der Investor erneut für Fragen und Erläuterungen zur
Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage der sich aus der Anlage Nr. 1 der Beschlussvorlage Nr. 2021/FB III/3551 zur
Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2021 ergebenden Vorentwürfe die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den
Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Anlagen:
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Vorentwürfe