Finanzierung:
Für die Umsetzung der
Maßnahme stehen keine Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung. Bei den benötigten
Mitteln handelt es sich somit um außerplanmäßige Kosten gemäß § 117 NKomVG.
Sachdarstellung:
Die Schulleitung Frau Behrens hat im Rahmen der Ausarbeitung ihres
pädagogischen Konzeptes festgestellt, dass nicht genügend Räumlichkeiten zur
Unterrichtung der Schüler*innen im kommenden Schuljahr zur Verfügung stehen.
Dies wurde als Mitteilung im Rahmen der Verwaltungsausschusssitzung am
18.05.2021 kundgetan. Zum Schuljahr 2021 sind somit drei Containerklassen zu
errichten. Aufgrund der angrenzenden Sportrasenfläche wurde in Abstimmung mit
den beiden Schulleitern vereinbart, die Container auf der Rasenfläche zu
errichten, um den Schülerinnen und Schülern möglichst viel Außenfläche als
Pausenhof zu lassen.
Aufgrund dessen, dass die Klassencontainer zu Beginn des kommenden
Schuljahres benötigt werden, hat die Verwaltung die beschränkte Ausschreibung
bereits veröffentlicht. Für die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme ist eine
Vergabeermächtigung erforderlich. Die Kostenschätzung für die Anmietung der
Container inklusive der Errichtungskosten für Hausanschlüsse etc. beläuft sich
im Jahr 2021 auf rd. 60.000 €. Da sich die Nutzungsdauer über zwei Jahre
erstreckt, sind im Haushalt 2022 weitere 60.000 € einzuplanen.
Außerdem müssen die Container mit Schulmöbeln ausgestattet werden. Die
geschätzten Anschaffungskosten werden 45.000 € betragen.
Des Weiteren müssen zwei Klassenräume zu G-Klassenräumen inkl.
Einbauküchen umgebaut werden. Die Kosten hierfür werden ca. 60.000 € betragen.
Die Gesamtkosten in Höhe von 165.000 € müssen gemäß § 117 NKomVG i. V. m.
§ 89 NKomVG im Rahmen einer Eilentscheidung überplanmäßig zur Verfügung
gestellt werden.
Die Verwaltung hat darüber hinaus einen Anbieter von gebrauchten
Schulcontainern kontaktiert und eruiert derzeit die Möglichkeiten eines
günstiges Kaufes. Gegebenenfalls würden hierzu Unterlagen nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Verwaltung wird ermächtigt, die drei Containerklassen inkl. Ausstattung sowie
die dazugehörigen Errichtungsmaßnahmen und den Umbau von zwei Klassenräumen zu
G-Klassenräumen inkl. Einbauküchen bei der Astrid-Lindgren-Schule nach
beschränkter Ausschreibung an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern
sich die Angebote im Rahmen der Kostenschätzung befinden. Nach erfolgter
Submission ist im Rahmen der folgenden Sitzung des Verwaltungsausschusses über
das erzielte Ausschreibungsergebnis zu berichten.
2. Die
außerplanmäßigen Kosten werden gemäß § 117 NKomVG i. V. m. § 89 NKomVG im
Rahmen einer Eilentscheidung genehmigt.
Anlagen: