Betreff
Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2021/FB III/3529
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für das Existenzgründerprogramm werden jährlich 20.000 € in den Haushalt einge­stellt. Da die Zuschüsse grundsätzlich über drei Jahre gezahlt werden, sind für das Jahr 2021 bereits ca. 12.600 € gebunden. Sollten die beiden noch offenen Anträge positiv beschieden werden, liegt der Betrag bei ca. 17.300 €. Damit stünde im Jahr 2021 noch ein Budget in Höhe von ca. 2.700 € zur Verfügung (bei einer Höchstförderung erhält ein Unternehmen 3.000 €/Jahr).

In diesem Fall wären für das Jahr 2022 bereits 15.900 € gebunden, sofern in diesem Jahr keine weiteren Anträge dazu kommen.

 

Um auch im nächsten Jahr neue Existenzgründer*innen unterstützen zu können, sollte das Budget im Jahr 2022 auf 25.000 € angehoben werden.

 


Sachdarstellung:

Am 01.01.2019 ist die Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in Kraft getre­ten, mit der Existenzgründer und Existenzgründerinnen in Form eines monatlichen Mietzuschusses unterstützt werden.

 

Bereits im ersten Jahr haben eine Ergotherapiepraxis und ein Elektrounternehmen positive Förderbescheide erhalten. Für das Jahr 2020 wurden die Anträge eines Friseursalons und eines Restaurants bewilligt. In diesem Jahr hat bereits ein Reisebüro einen positiven Förderbescheid erhalten. Es liegen zwei weitere Anträge vor, die nach Vervollständigung der Antragsunterlagen positiv beschieden werden könnten.

 


Beschlussvorschlag:

Das Budget für das Programm zur Förderung von Existenzgründungen in der Gemeinde Edewecht wird für das Jahr 2022 auf 25.000 € erhöht.

 


Anlagen: