Sachdarstellung:
Für die anstehenden Haushaltsberatungen für das kommende Haushaltsjahr
2022 sind wiederum die bislang noch nicht in der Haushalts- und Finanzplanung
berücksichtigten Maßnahmen zu priorisieren. Anhand der im letzten Jahr
beschlossenen Kriterien zur Einstufung von Maßnahmen in Prioritätsstufen und
Fallgruppen ist verwaltungsseitig eine erste Bewertung vorgenommen worden. Der
diesbezügliche Entwurf einer Prioritätenliste ist als Anlage beigefügt. Auf
folgende Besonderheiten ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen:
Priorität 0
Maßnahmen, die sich bislang in der Prioritätenliste wiedergefunden haben,
mittlerweile allerdings Einzug in den Haushaltsplan bzw. Finanzplan erhalten
haben und zu denen keine wesentlichen
Veränderungen, bspw. hinsichtlich des finanziellen Umfangs, zu erwarten sind,
werden in der Prioritätsstufe 0 dargestellt. Eine weitere Befassung mit diesen
Maßnahmen ist grundsätzlich nicht erforderlich, weil die Umsetzung bereits
begonnen wurde bzw. projektiert ist.
Priorität 1
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Quartiersentwicklung
„Altes Stadion“
Durch die jüngsten Entwicklungen insbesondere
hinsichtlich der Fördermöglichkeiten zum einen für die eigentliche
Quartiersentwicklung und zum anderen für den Kleinkindbereich im Frei- und
Hallenbad sind diese Maßnahmen zu entkoppeln und - gleichwohl sie bereits im
Haushalsplan 2021 berücksichtigt worden sind - aufgrund der neuen Ausgangslage
wiederum zu priorisieren. Insbesondere die Kostenschätzungen für den
Kleinkindbereich weichen deutlich von den bisherigen Annahmen ab (160.000 € zu
700.000 €). Anhand der beschlossenen Kriterien findet sich diese Maßnahme in
der Stufe 3 wieder.
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Spielplätze
Aus der Arbeitsgruppe zu dieser Maßnahme und
dem erarbeiteten Konzept würden sich in der entsprechenden Umsetzung deutlich
höhere Belastungen für die künftigen Haushaltsjahre ergeben. Dadurch wird eine
Neupriorisierung erforderlich. Aufgrund der bereits im letzten Jahr
diskutierten strategischen Bedeutung ist verwaltungsseitig zunächst weiterhin
eine Berücksichtigung in Stufe 1 vorgenommen worden.
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Feuerwehrfahrzeuge
Bereits in der letzten Sitzung des
Feuerwehrausschusses ist auf die erheblichen Kostensteigerungen hingewiesen
worden. Vor diesem Hintergrund wird eine Neupriorisierung erforderlich.
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Kindergärten
Edewecht – Schaffung weiterer Betreuungsräume –
Hierbei handelt es sich um einen
vorsorglichen und noch nicht kalkulierten Platzhalter im Hinblick auf die
angestrebte Änderung des Kindertagesstättengesetzes. Die Verlagerung des
Rechtsanspruches ausschließlich auf den Vormittagsbereich würde die Schaffung
weiterer Betreuungsplätze erforderlich machen, ohne dass damit bereits die
Frage geklärte wäre, wie die Schaffung realisiert werden soll.
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Astrid-Lindgren-Schule
Ein Gesamtkonzept steht noch aus. Die erste
grobe Kostenschätzung von insgesamt 1,5 Mio. € geht davon aus, dass sich die
Rechtslage im Hinblick auf das Auslaufen des L-Bereiches im Jahre 2028 nicht
ändert. Ggf. sind hier auch deutlich höhere Auszahlungen zu erwarten, falls
dauerhaft weitere Klassenräume benötigt werden.
Mittelbindung aus Vorjahren
Durch die sehr dezidierte Finanzplanung im Zuge der jüngsten
Haushaltsberatungen sind die voraussichtlich zu erwartenden liquiden Mittel für
den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 bereits nicht nur ausgeschöpft sondern
müssen auch durch weitere Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 9,5 Mio. €
gestützt werden. Für das kommende Haushaltsjahr 2022 sind über die
Finanzplanung Mittel für Investitionen in Höhe von rd. 9,03 Mio. € und
Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € vorgesehen. Vor diesem Hintergrund
ist kein Spielraum für weitere große Investitionsvorhaben vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses erarbeitete Prioritätenliste wird
beschlossen. Sie dient als Grundlage für die Haushaltsplanung für das Jahr 2022.
Anlagen:
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Erläuterungen
zu den Prioritätsstufen
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Entwurf
der Prioritätenliste