Betreff
Bericht zur Grundsteuerreform
Vorlage
2021/FB I/3525
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung:

Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Niedersächsischen Grundsteuergesetzes in den Landtag eingebracht (Drs. 18/8995). Mit diesem Gesetz soll insbesondere für die Grundsteuer B eine vom Bundesrecht abweichende Regelung zur Grundstücksbewertung für Niedersachsen getroffen werden.

 

Die Grundstruktur dieser Grundstücksbewertung soll in der Sitzung kurz skizziert und mögliche Auswirkungen für die Gemeinde Edewecht dargestellt werden.

 

Hintergrund dieser Gesetzesvorlage ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) entschieden hat, dass die heute noch Anwendungen findenden Regelung zur Grundstücksbewertung nicht verfassungskonform sind und bis zum 31.12.2019 eine neue Regelung getroffen werden muss, die bis zum 31.12.2024 Anwendung finden muss. Der Bundestag hat daraufhin am 26.11.2019 das Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen (BGBl. I. S. 1794), welches für die Grundsteuer neue Bewertungsregelungen festlegt. Daneben hat der Bundestag ebenso beschlossen, dass die Länder hiervon abweichende Regelungen treffen können. 

 

 


Finanzierung:

 

 

 


Anlagen: