Vorstellung eines Vorentwurfes eines Bebauungsplanes und Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Kostentragung
durch den Projektentwickler ist über städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Sachdarstellung:
Das Gelände des Heinje-Hofes in Nord Edewecht welches sich in
Ost-West-Ausdehnung von der Hauptstraße bis zum Kleinbahnwanderweg und in
Nord-Süd-Ausdehnung von der südlichen Bauzeile des Logenringes bis zur
nördlichen Bauzeile der Eichenallee erstreckt, ist an die
„Stadthafen-Immobilien-GmbH“, Oldenburg, veräußert worden.
Der neue Eigentümer beabsichtigt, auf im östlichen Bereich dieses Areal
ein generationenübergreifendes Wohnquartier mit Gemeinschaftsanlagen, Angeboten
im Bereich Pflege- / Therapie-Dienstleistungen sowie gastronomischem Angebote
zu etablieren und im westlichen Bereich eine Wohnbaufläche gegliedert nach
Einzel-, Doppel, und Reihenhäusern zu entwickeln.
Die Planungen für die östliche Teilfläche berücksichtigen hierbei den
historischen, denkmalgeschützten Gebäudebestand (Hofanlage, Wagenremise und
Bergfried) genauso wie die Naturdenkmale (Traueredeltanne und Trauerbuche). Der
für den alten Baumbestand durch Verordnung des Landkreises Ammerland geschützte
Landschaftsbestandteil wird in den Planungen integriert und bildet gleichzeitig
die natürliche Abgrenzung zum westlichen Teilgebiet, das als allgemeines
Wohngebiet entwickelt werden soll. Die östliche Teilfläche soll im Eigentum des
Projektentwicklers verbleiben, wohingegen die westliche Teilfläche als
individuelles Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Erschließung der einzelnen Nutzungszonen des Areals soll über eine
Anbindung im Osten an die Hauptstraße sowie im Westen an die Gemeindestraße Auf
der Loge erfolgen. Das zentrale Hofareal wird über die bestehende Hofzufahrt
zum Kreisverkehr erschlossen.
Der derzeitige Stand der konzeptionellen Planung kann der Anlage Nr. 1
entnommen werden. Die auf dieser Konzeption basierenden Vorentwürfe der
Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes, die für die
bauplanungsrechtliche Absicherung der Maßnahmen erforderlich sind, können bis
Mitte der kommenden Woche (21. KW) nachgereicht werden.
Die Planungen werden in der Sitzung durch den Projektentwickler näher
erläutert. Von Seiten der Verwaltung wird dann auf weitere Teilaspekte der
Planung eingegangen.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund
der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden
Fassung soll für den sich aus der Anlage
Nr. _ zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 01.06.2021 eine
25. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der
Bebauungsplan Nr. 199 “Heinje-Hof” aufgestellt werden.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der sich aus der Anlage Nr. _ zum Protokoll der
Sitzung des Bauausschusses am 01.06.2021 ergebenden Vorentwürfe die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten
sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1
BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung aufzufordern.
Anlagen:
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Konzept