Betreff
Anträge des Hegering Edewecht der Jägerschaft des Landkreises Ammerland e.V. auf einen Zuschuss aus Mitteln der Lokalen Agenda 21 zur Beschaffung von Saatgut für die Anlegung von 1. Blühstreifen und 2. Bienenweiden in Privatgärten
Vorlage
2021/FB I/3473
Aktenzeichen
FB I - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Haushalt 2021 der Gemeinde Edewecht stehen 4.000 € für Zwecke der Lokalen Agenda 21 zur Verfügung.

 


Sachdarstellung:

Der Hegering Edewecht der Jägerschaft des Landkreises Ammerland setzt sich seit 2016 für die Anlegung von Blühstreifen und Bienenweiden in Privatgärten ein und möchte diese Aktion auch 2021 wiederholen. Im Jahre 2020 wurden über 50 ha Fläche für Blühstreifen und über 10 ha Gartenland in 100 Gärten für Bienenweiden zur Aussaat gemeldet. 

 

Mit seiner Aktivität leistet der Hegering Edewecht einen starken Beitrag zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten und zur Sicherung von Rückzugsräumen für Wildtiere. Zudem wird durch die Bienenweiden in Privatgärten ein Nahrungsangebot für Wild- und Honigbienen geschaffen. Hierzu wurde das Angebot an Saatgut in den vergangenen Jahren erweitert, um verschiedenen Flächengrößen und Standortbedingungen gerechter zu werden. Unter anderem werde in diesem Jahr auch auf das Saatgut „Ammerländer Landvolk“ verwiesen, dass direkt vom Landvolk ausgegeben wird – allerdings nur für kleine Flächen.

 

Die Beschaffung des Saatgutes für die Blühstreifen wurde bereits in den vergangenen Jahren aus Mitteln der Lokalen Agenda 21 bezuschusst. Der Hegering stellt daher auch in diesem Jahr die folgenden Anträge:

 

Antrag 1: Für die Beschaffung von Saatgut zur Anlage von Blühstreifen beantragt der Hegering einen Zuschuss in Höhe von 40 % der Gesamtkosten des Saatgutes, jedoch höchstens 800 €.

 

Antrag 2: Für die Beschaffung von Saatgut zur Anlage von Bienenweiden in Privatgärten beantragt der Hegering einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 400 €.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für die Herrichtung von Blühflächen ein Betrag in Höhe von 40 % der Gesamtkosten des Saatgutes, maximal jedoch 800 €, aus Mitteln der Lokalen Agenda 21 bewilligt.

2.    Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für Bienenweiden in Privatgärten ein Betrag in Höhe von 50 % der Gesamtkosten des Saatgutes, maximal jedoch 400 €, aus Mitteln der Lokalen Agenda 21 bewilligt.

 


Anlagen:

Antrag des Hegering Edewecht vom 26.02.2021