Betreff
Schulen in der Gemeinde Edewecht; hier: Pandemiebedingte Zuwendungen vom Land Niedersachsen
Vorlage
2021/FB II/3458
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung:

Das Land Niedersachen hat im Jahr 2020 pandemiebedingt zwei Richtlinien erlassen, über die auch die Gemeinde Edewecht Zuwendungen erhalten hat, bzw. erhalten wird:

 

1.    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht

 

Über diese Richtlinie werden den Schulträgern Zuwendungen zur Anschaffung digitaler Endgeräte gewährt, die dann im Rahmen des Homeschoolings an Schüler*innen ausgeliehen werden können, deren Familien keine mobilen Endgeräte zur Verfügung stehen.

 

Die Gemeinde Edewecht hat über diese Richtlinie eine Zuwendung in Höhe von ca. 72.300 € bewilligt bekommen und bereits einen Abschlag in Höhe von ca. 68.000

€ erhalten. Der Restbetrag wird nach der Übersendung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

 

Um feststellen zu können, wie hoch der tatsächliche Bedarf überhaupt ist, wurde bereits vor Erlass der Richtlinie eine Abfrage an allen Schulen durchgeführt. Hier sollten die Schulen ermitteln, in welchen einkommensschwachen Familien keine mobilen Endgeräte vorhanden sind und welche Geräte die jeweilige Schule anschaffen möchte.

 

Während die Astrid-Lindgren-Schule sich für die Anschaffung von Laptops entschieden hat, haben alle anderen Schulen im Gemeindegebiet sich für die Anschaffung von iPads ausgesprochen.

 

Folgende Geräte wurden angeschafft und konnten zum Beginn der Herbstferien 2020 an die Schulen übergeben werden:

 

Edewechter Oberschule

Apple iPads 10,2“ 32 GB

44

GOBS Friedrichsfehn

Apple iPads 10,2“ 32 GB

46

Astrid-Lindgren Schule

HP ProBook 455R G6 6UK72ES

17

GS Edewecht

Apple iPads 10,2“ 32 GB

38

GS Jeddeloh

Apple iPads 10,2“ 32 GB

13

GS Osterscheps

Apple iPads 10,2“ 32 GB

20

 

 

176

 

Es ist noch ein Restbetrag in Höhe von ca. 3.000 € vorhanden, der jetzt für die Anschaffung von Schutzhüllen für die iPads verwendet wird.

 

2.    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie

 

Ziel der Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu leisten, indem die Anschaffung schulischer Schutzausstattung (Masken, sonstige Schutzkleidung, Reinigungs- u. Desinfektionsmittel, etc.) für das Schulpersonal sowie auch nachrangig für die Schüler*innen subventioniert wird. Da über diese Richtlinie lediglich Anschaffungen abgerechnet werden können, die ab dem 17.11.2020 getätigt wurden, hat der Schulträger die vorher entstandenen Kosten (Reinigungs- u. Desinfektionsmittel, Absperrbänder etc.) zu 100 % zu tragen. Somit kommt diese Richtlinie überwiegend den Lehrkräften zu Gute, da das bei der Gemeinde Edewecht beschäftigte Personal zum Stichtag bereits ausgestattet war (z.B. Spuckschutzwände für die Schulsekretärinnen).

 

Die Gemeinde Edewecht hat über diese Richtlinie eine Zuwendung in Höhe von ca. 37.900 € bewilligt bekommen und wird in den nächsten Tagen einen Abschlag in Höhe von 30.000 € erhalten. Der Restbetrag wird nach der Übersendung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

 

Auch hier wurde eine Abfrage an den Schulen durchgeführt, um feststellen zu können, welche Gegenstände benötigt werden. An allen Schulen war, bzw. ist die Nachfrage nach FFP2- sowie OP-Masken vorhanden. Andere Gegenstände wie z. B. Schutzanzüge und Co2-Ampeln werden nur vereinzelt nachgefragt.

 

Bisher wurden neben ca. 20.000 FFP2- sowie 10.000 OP-Masken einige Schutzanzüge, Absperrbänder sowie sonstige kleinere Verbrauchsgegenstände zu einem Gesamtpreis von ca. 17.000 € angeschafft.

Die Verwaltung hat sich aufgrund der hohen Anschaffungs- und Folgekosten gegen eine Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten entschieden.

 

Der zur Verfügung stehende Zuwendungsbetrag sollte daher ausreichend sein, um alle Schulen im Gemeindegebiet mit einer entsprechenden Schutzausstattung zu versorgen.  

 


Finanzierung:

 

 

 


Anlagen: