Sachdarstellung:
Auf die bisherigen Beratungen und die Beschlussvorlage Nr. 2020/FB
I/3423, welche in den Erlass einer Hebesatzsatzung mündeten, wird zunächst
Bezug genommen. Nachstehend werden die wesentlichen Änderungen zu dem in Rede
stehenden Beratungsstand dargestellt.
Ergebnishaushalt
Durch die Ertragsverbesserungen, sowohl - wie bereits in den bisherigen
Beratungen berichtet – bei den Schlüsselzuweisungen (+ 1,5 Mio. €) als auch bei
der Grund- (+ 360.000 €) und Gewerbesteuer (+ 700.000 €) erhöhen sich die
nunmehr für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Gesamterträge auf insgesamt
rd. 45 Mio. €. Im Ergebnisplanungszeitraum wirken sich die Hebesatzanpassungen
für die Jahre 2022 und 2023 ebenfalls entsprechend ertragserhöhend aus.
Aufgrund der Berechnungssystematik des Finanzausgleiches ergibt sich für das
Jahr 2022 zudem eine leichte Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen von rd.
170.000 €. Durch das Auslaufen der Hebesatzsatzung mit Ende des Haushaltsjahres
2023 ergeben sich für das Haushaltsjahr 2024 keine wesentlichen Veränderungen.
Auf der Aufwandsseite ergibt sich eine leichte Erhöhung bei den Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 102.000 €, die auf verschiedene kleinere Maßnahmen
zurückzuführen ist. Daneben sind die bereits berichteten und mit der Erhöhung
der Schlüsselzuweisungen in Verbindung stehenden Anpassungen der Kreis- und
Entschuldungsumlage in Höhe von rd. 466.000 € berücksichtigt worden. Im
Ergebnisplanungszeitraum ergeben sich zum bisherigen Planungsstand nur
unwesentliche Veränderungen.
Dies führt in der Folge zu einer geplanten Ergebnisverbesserung für das
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von rd. 2 Mio. € auf nunmehr 1.028.600 €. Auch für
die Jahre 2022 und 2023 ergeben sich entsprechende positive Entwicklungen, so
dass über den gesamten Planungszeitraum von positiven Jahresergebnissen
ausgegangen werden kann.
Finanzhaushalt
Durch die dargestellten Ergebnisverbesserungen ergibt sich eine
entsprechende Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in
Höhe von rd. 2 Mio. € für das lfd. Haushaltsjahr, von rd. 1,25 Mio. € für das
Jahr 2022 und für das Jahr 2023 in Höhe von rd. 1 Mio. €.
Die sich daraus um rd. 4,25 Mio. € ergebende verbesserte Liquidität wird vollumfänglich für erforderliche Investitionen verwandt. Diese erhöhen sich über den Finanzplanungszeitraum von rd. 31,1 Mio. € auf nunmehr rd. 35,7 Mio. €. Neben der eingesetzten Liquidität werden weiterhin Kreditaufnahmen in Höhe von 9,5 Mio. € erforderlich. Bislang waren hierfür rd. 10,3 Mio. € vorgesehen. Die vorhandene Liquidität wird damit bis auf den erforderlichen Bestand der Kassenbetriebsmittel vollständig aufgebraucht.
Investitionsprogramm
Im Investitionsprogramm sind in der nachstehenden Tabelle die wesentlichen Veränderungen zum bisherigen Beratungsstand dargestellt:
Inv.-Nr. 21.015
Grundschule Edewecht, Energet. Dachsanierung etc. |
400.000 € in 2021
zur Verfügung gestellt, die bisher in 2022 und 2023 mit jeweils 200.000 €
berücksichtigt wurden. |
Inv.-Nr. 21.036
Oberschule Edewecht, Sanierung Werkraum |
600.000 € in 2021
zur Verfügung gestellt, die bisher in 2023 mit 350.000 € und in 2024 mit
200.000 € berücksichtigt wurden. Zusätzlich wurde der Ansatz um 50.000 €
(Planungskosten) erhöht. |
Inv.-Nr. 19.030
Neubau Grund- und Oberschule Friedrichsfehn |
Der Ansatz in
2021 bleibt bei 450.000 €, in 2022 werden statt 800.000 € nun 1.300.000 €, in
2023 werden statt 2.600.000 € nun 1.300.000 € und in 2024 werden statt
1.770.000 € nun 2.570.000 € zur Verfügung gestellt. |
Inv.-Nr. 21.041
Astrid-Lindgren-Schule, verschiedene Maßnahmen |
Der Ansatz in
2021 wurde auf 150.000 € erhöht (Toilettenanlage). |
Sanierungsmaßnahme
Heinz-zu-Jührden-Halle |
Die Maßnahme
wurde vollständig in das Investitionsprogramm aufgenommen. 2021: 50.000 € 2022: 1,2 Mio. €
(540.000 € Förderung) 2023: 2,35 Mio. €
(1.057.000 € Förderung) 2024: 644.000 €
(289.800 € Förderung) |
Inv.-Nr. 20.041 Dorfentwicklung
Edewecht-West |
Die Maßnahme
wurde in zwei investitionsmaßnahmen aufgeteilt, zum einen die Maßnahme
Dorfplatz in Süd-Edewecht, zum anderen die Maßnahme der Dorfplatzgestaltungen
in den anderen Ortsteilen. Dieses entspricht auch den mittlerweile
eingegangenen Förderbescheiden. Ebenso wurden die Ansätze entsprechend der
Förderzeiträume aktualisiert. Die beantragte und bislang eingeplante
Kofinanzierung in Höhe von insgesamt rd. 670.000 € ist zwischenzeitlich
abgelehnt worden. Hiervon entfallen 170.000 € auf die Maßnahme in
Süd-Edewecht. |
Grunderwerb
Gewerbe- und Wohnbauflächen |
Die Ansätze
wurden entsprechend der sich abzeichnenden Ankäufe aktualisiert. |
Erlöse aus weiteren
Grundstücksverkäufen |
Der Ansatz in
2021 wurde um 150.000 € für die mögliche Veräußerung von Spielplatzflächen
erhöht. |
Inv.-Nr. 21.048
Feuerwehrgerätehaus Osterscheps |
Die Ansätze für
diese Maßnahme wurden in das Jahr 2022 vorgezogen und entsprechend neu
verteilt. |
Inv.-Nr. 18.048
Zuschuss Breitband an Dritte |
Es werden nunmehr
jeweils 10.000 € hierfür zur Verfügung gestellt und in einzelne jährliche
Investitionsmaßnahmen verteilt (ähnlich wie z. B. Vorplanungskosten) |
Inv.-Nr. 15.055
Anbau/Erweiterung Rathaus |
In 2021 werden
hierfür abschließend 110.000 € zur Verfügung gestellt. |
Inv.-Nr. 21.054
Spielplätze, Erneuerung |
Die Ansätze
erhöhen sich in 2021 auf 200.000 €, in 2022 bis 2024 auf jeweils 100.000 € |
Fazit und Ausblick
In der isolierten Betrachtung des Haushaltsjahres könnte die Überlegung reifen, dass eine Hebesatzanpassung nicht erforderlich gewesen wäre. Diese Überlegungen würden allerdings verschiedene Aspekte unberücksichtigt lassen. Zum einen ist die für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagte Höhe der Schlüsselzuweisungen im Wesentlichen auf die Stabilisierungszahlung des Landes in Höhe von rd. 600 Mio. € zurückzuführen, wodurch die tatsächlich eingeschränkten Möglichkeiten des Finanzausgleiches kaschiert werden. Zum anderen würden diese Überlegungen den Gesamtplanungszeitraum außer Acht lassen, welcher deutlich erkennen lässt, dass trotz verbesserter Steuererträge voraussichtlich umfangreiche Kreditaufnahmen erforderlich sein werden, um das (zu) umfangreiche Investitionsprogramm bewältigen zu können. Letztlich ist bei den Überlegungen auch weiterhin die Abhängigkeit von den Schlüsselzuweisungen zu bedenken. Berücksichtigt man ferner, dass auch die überarbeitete Planung noch auf der Steuerschätzung aus dem November des letzten Jahres fußt, werden die damit im Zusammenhang stehenden Risiken deutlich. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns wird sich die konjunkturelle Verbesserung sicherlich deutlich verzögern mit unmittelbaren Folgen für die kommunale Finanzwirtschaft. Inwieweit die nunmehr vorgelegten Zahlen tatsächlich Bestand haben werden, wird indes erst die Steuerschätzung im Mai verdeutlichen können. Bis dahin wird es weiterhin die Devise der Verwaltung sein, auch in finanzieller Beziehung nur auf Sicht zu fahren.
Beschlussvorschlag:
Dem zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 22.02.2021 vorliegenden Entwurf der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 einschl.
des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2022 –
2024 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere
Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan