Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2022 - 2024
Vorlage
2021/FB I/3453
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Auf die bisherigen Beratungen und die Beschlussvorlage Nr. 2020/FB I/3423, welche in den Erlass einer Hebesatzsatzung mündeten, wird zunächst Bezug genommen. Nachstehend werden die wesentlichen Änderungen zu dem in Rede stehenden Beratungsstand dargestellt.

 

Ergebnishaushalt

Durch die Ertragsverbesserungen, sowohl - wie bereits in den bisherigen Beratungen berichtet – bei den Schlüsselzuweisungen (+ 1,5 Mio. €) als auch bei der Grund- (+ 360.000 €) und Gewerbesteuer (+ 700.000 €) erhöhen sich die nunmehr für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Gesamterträge auf insgesamt rd. 45 Mio. €. Im Ergebnisplanungszeitraum wirken sich die Hebesatzanpassungen für die Jahre 2022 und 2023 ebenfalls entsprechend ertragserhöhend aus. Aufgrund der Berechnungssystematik des Finanzausgleiches ergibt sich für das Jahr 2022 zudem eine leichte Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen von rd. 170.000 €. Durch das Auslaufen der Hebesatzsatzung mit Ende des Haushaltsjahres 2023 ergeben sich für das Haushaltsjahr 2024 keine wesentlichen Veränderungen.

 

Auf der Aufwandsseite ergibt sich eine leichte Erhöhung bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 102.000 €, die auf verschiedene kleinere Maßnahmen zurückzuführen ist. Daneben sind die bereits berichteten und mit der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen in Verbindung stehenden Anpassungen der Kreis- und Entschuldungsumlage in Höhe von rd. 466.000 € berücksichtigt worden. Im Ergebnisplanungszeitraum ergeben sich zum bisherigen Planungsstand nur unwesentliche Veränderungen.

 

Dies führt in der Folge zu einer geplanten Ergebnisverbesserung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von rd. 2 Mio. € auf nunmehr 1.028.600 €. Auch für die Jahre 2022 und 2023 ergeben sich entsprechende positive Entwicklungen, so dass über den gesamten Planungszeitraum von positiven Jahresergebnissen ausgegangen werden kann.

 

Finanzhaushalt

Durch die dargestellten Ergebnisverbesserungen ergibt sich eine entsprechende Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 2 Mio. € für das lfd. Haushaltsjahr, von rd. 1,25 Mio. € für das Jahr 2022 und für das Jahr 2023 in Höhe von rd. 1 Mio. €.

 

Die sich daraus um rd. 4,25 Mio. € ergebende verbesserte Liquidität wird vollumfänglich für erforderliche Investitionen verwandt. Diese erhöhen sich über den Finanzplanungszeitraum von rd.  31,1 Mio. € auf nunmehr rd. 35,7 Mio. €. Neben der eingesetzten Liquidität werden weiterhin Kreditaufnahmen in Höhe von 9,5 Mio. € erforderlich. Bislang waren hierfür rd. 10,3 Mio. € vorgesehen. Die vorhandene Liquidität wird damit bis auf den erforderlichen Bestand der Kassenbetriebsmittel vollständig aufgebraucht.

 

Investitionsprogramm

Im Investitionsprogramm sind in der nachstehenden Tabelle die wesentlichen Veränderungen zum bisherigen Beratungsstand dargestellt:

 

Inv.-Nr. 21.015 Grundschule Edewecht, Energet. Dachsanierung etc.

400.000 € in 2021 zur Verfügung gestellt, die bisher in 2022 und 2023 mit jeweils 200.000 € berücksichtigt wurden.

Inv.-Nr. 21.036 Oberschule Edewecht, Sanierung Werkraum

600.000 € in 2021 zur Verfügung gestellt, die bisher in 2023 mit 350.000 € und in 2024 mit 200.000 € berücksichtigt wurden. Zusätzlich wurde der Ansatz um 50.000 € (Planungskosten) erhöht.

Inv.-Nr. 19.030 Neubau Grund- und Oberschule Friedrichsfehn

Der Ansatz in 2021 bleibt bei 450.000 €, in 2022 werden statt 800.000 € nun 1.300.000 €, in 2023 werden statt 2.600.000 € nun 1.300.000 € und in 2024 werden statt 1.770.000 € nun 2.570.000 € zur Verfügung gestellt.

Inv.-Nr. 21.041 Astrid-Lindgren-Schule, verschiedene Maßnahmen

Der Ansatz in 2021 wurde auf 150.000 € erhöht (Toilettenanlage).

Sanierungsmaßnahme

Heinz-zu-Jührden-Halle

Die Maßnahme wurde vollständig in das Investitionsprogramm aufgenommen.

2021: 50.000 €

2022: 1,2 Mio. € (540.000 € Förderung)

2023: 2,35 Mio. € (1.057.000 € Förderung)

2024: 644.000 € (289.800 € Förderung)

Inv.-Nr. 20.041

Dorfentwicklung Edewecht-West

Die Maßnahme wurde in zwei investitionsmaßnahmen aufgeteilt, zum einen die Maßnahme Dorfplatz in Süd-Edewecht, zum anderen die Maßnahme der Dorfplatzgestaltungen in den anderen Ortsteilen. Dieses entspricht auch den mittlerweile eingegangenen Förderbescheiden. Ebenso wurden die Ansätze entsprechend der Förderzeiträume aktualisiert. Die beantragte und bislang eingeplante Kofinanzierung in Höhe von insgesamt rd. 670.000 € ist zwischenzeitlich abgelehnt worden. Hiervon entfallen 170.000 € auf die Maßnahme in Süd-Edewecht.

Grunderwerb Gewerbe- und Wohnbauflächen

Die Ansätze wurden entsprechend der sich abzeichnenden Ankäufe aktualisiert.

Erlöse aus weiteren Grundstücksverkäufen

Der Ansatz in 2021 wurde um 150.000 € für die mögliche Veräußerung von Spielplatzflächen erhöht.

Inv.-Nr. 21.048 Feuerwehrgerätehaus Osterscheps

Die Ansätze für diese Maßnahme wurden in das Jahr 2022 vorgezogen und entsprechend neu verteilt.

Inv.-Nr. 18.048 Zuschuss Breitband an Dritte

Es werden nunmehr jeweils 10.000 € hierfür zur Verfügung gestellt und in einzelne jährliche Investitionsmaßnahmen verteilt (ähnlich wie z. B. Vorplanungskosten)

Inv.-Nr. 15.055 Anbau/Erweiterung Rathaus

In 2021 werden hierfür abschließend 110.000 € zur Verfügung gestellt.

Inv.-Nr. 21.054 Spielplätze, Erneuerung

Die Ansätze erhöhen sich in 2021 auf 200.000 €, in 2022 bis 2024 auf jeweils 100.000 €

 

 

Fazit und Ausblick

In der isolierten Betrachtung des Haushaltsjahres könnte die Überlegung reifen, dass eine Hebesatzanpassung nicht erforderlich gewesen wäre. Diese Überlegungen würden allerdings verschiedene Aspekte unberücksichtigt lassen. Zum einen ist die für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagte Höhe der Schlüsselzuweisungen im Wesentlichen auf die Stabilisierungszahlung des Landes in Höhe von rd. 600 Mio. € zurückzuführen, wodurch die tatsächlich eingeschränkten Möglichkeiten des Finanzausgleiches kaschiert werden. Zum anderen würden diese Überlegungen den Gesamtplanungszeitraum außer Acht lassen, welcher deutlich erkennen lässt, dass trotz verbesserter Steuererträge voraussichtlich umfangreiche Kreditaufnahmen erforderlich sein werden, um das (zu) umfangreiche Investitionsprogramm bewältigen zu können. Letztlich ist bei den Überlegungen auch weiterhin die Abhängigkeit von den Schlüsselzuweisungen zu bedenken. Berücksichtigt man ferner, dass auch die überarbeitete Planung noch auf der Steuerschätzung aus dem November des letzten Jahres fußt, werden die damit im Zusammenhang stehenden Risiken deutlich. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns wird sich die konjunkturelle Verbesserung sicherlich deutlich verzögern mit unmittelbaren Folgen für die kommunale Finanzwirtschaft. Inwieweit die nunmehr vorgelegten Zahlen tatsächlich Bestand haben werden, wird indes erst die Steuerschätzung im Mai verdeutlichen können. Bis dahin wird es weiterhin die Devise der Verwaltung sein, auch in finanzieller Beziehung nur auf Sicht zu fahren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 22.02.2021 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2022 – 2024 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Anlagen:

 

Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan