Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2021
Vorlage
2020/FB I/3422
Art
Beschlussvorlage
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2021 ergibt sich
aus der Anlage.
Unter erneuter Anrechnung der Rücklagen aus dem Sonderposten
Gebührenausgleich kann die Gebühr in Höhe von 1,13 € je laufenden Meter
Straßenfront beibehalten werden.
Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1.
Januar 2021 unverändert je Meter Straßenfront 1,13 €.
Anlagen:
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren