Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2021
Vorlage
2020/FB I/3422
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2021 ergibt sich aus der Anlage.

 

Unter erneuter Anrechnung der Rücklagen aus dem Sonderposten Gebührenausgleich kann die Gebühr in Höhe von 1,13 € je laufenden Meter Straßenfront beibehalten werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2021 unverändert je Meter Straßenfront 1,13 €.

 


Anlagen:

Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren