Betreff
Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern - Mietzuschuss
Vorlage
2020/FB III/3417
Aktenzeichen
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung:

Am 01.01.2019 ist die Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in Kraft getreten. Im ersten Jahr gab es sehr viele Anfragen zu diesem Programm und es konnten zwei Förderbescheide aus den Branchen Gesundheit und Handel übergeben werden.

 

Im Jahr 2020 konnten zwei weitere Anträge aus den Branchen Dienstleistung und Gastronomie positiv beschieden werden. Diese Anträge stammten noch aus 2019.

 

In diesem Jahr gab es Anfragen zum Existenzgründerprogramm von einem Unternehmen aus dem Bereich der Tagespflege, einem Ingenieurbüro und einer Psychotherapiepraxis.

Der Antrag des Ingenieurbüros liegt inzwischen vor. Die Erfolgsaussichten sind gut.

 

Des Weiteren erkundigten sich zwei Unternehmen aus den Branchen Dienstleistung und Handwerk über Fördermöglichkeiten, bei denen die Fördervoraussetzungen aber nicht gegeben waren, so dass hier keine Antragstellung erfolgte.


Finanzierung:

Für das Existenzgründerprogramm werden jährlich 20.000 € in den Haushalt einge­stellt. Da die Zuschüsse grundsätzlich über drei Jahre gezahlt werden, sind für das Jahr 2021 bereits ca. 11.000 € gebunden. Damit stünde im Jahr 2021 noch ein Budget in Höhe von ca. 9.000 € zur Verfügung (bei einer Höchstförderung erhält ein Unternehmen 3.000 €/Jahr).

 


Anlagen: