Betreff
Veranstaltungsforum e. V. - Förderpraxis der Gemeinde Edewecht für die Durchführung der jährlichen Marktpartie und des Weihnachtsmarktes
Vorlage
2020/FB II/3406
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingeplant.

 

 


Sachdarstellung:

Veranstaltungsforum Edewecht e.V.

Förderpraxis der Gemeinde Edewecht für die Durchführung der jährlichen Marktpartie und des Weihnachtsmarktes

Das Veranstaltungsforum Edewecht e.V. führt seit 2014 mit großem Erfolg die Marktpartie jeweils im Mai sowie den Weihnachtsmarkt im Dezember auf dem Edewechter Marktplatz eigenverantwortlich durch.

Beide Veranstaltungen werden regelmäßig von einigen Tausend Gästen besucht, wobei für beide Feste immer ein großer Schwerpunkt auf finanzierbare Angebote für Kinder und Familien abzielt.

 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Veranstaltungsarbeit in der Gemeinde Edewecht vom 14.02.2014 steht für die Durchführung dieser beiden Veranstaltungen eine Summe von 30.000 € zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde eine Defizitabdeckung von max. 5.000 € pro Veranstaltung zugesagt, falls das Budget nicht auskömmlich sein sollte.

 

Seinerzeit haben die Gremien der Gemeinde Edewecht beschlossen, dass der Verein jeweils für beide Veranstaltungen Teilbeträge abrufen kann und für jede Veranstaltung nach der Durchführung separat detaillierte Kostenpläne vorzulegen hat. Das ist auch regelmäßig durch den Verein erfolgt und es gab zu keiner Abrechnung der vergangenen sechs Jahre Anlass zur Beanstandung.

 

Seit 2014 wurden die Marktpartie und der Weihnachtsmarkt mit folgenden Summen gefördert:

 

                                 2014                2015              2016            2017            2018       2019           

 

 

 

 

 

 

 

 

Marktpartie

 

20.498,01

13.941,23

17.850,46

16.241,44

14.891,16

11.960,37

Weihnachtsmarkt

 

17.560,95

16.090,76

14.782,76

16.080,73

15.162,92

20.221,88

Insgesamt

 

38.058,95

30.031,99

32.633,22

32.322,17

30.054,08

32.182,25

 

2019 hat das Finanzamt Westerstede die Umsatzsteuererklärungen des Veranstaltungsforums einer genaueren Überprüfung unterzogen. Es ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Zuschussleistungen der Gemeinde Edewecht auf Grundlage dieser „Spitzabrechnung“ als steuerbare Leistungen i.S.d. USTG anzusehen sind. Die Überprüfung umfasste den Zeitraum 2015 – 2018. Das Finanzamt sieht aufgrund der Förderpraxis der Gemeinde Edewecht einen Leistungsaustausch (Veranstaltungsforum liefert in Form der Durchführung von Veranstaltungen und die Gemeinde Edewecht bezahlt den entsprechenden Preis). Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes unterstützt die Auffassung des Finanzamtes.

 

Im Ergebnis führt das dazu, dass insbesondere für die Jahre 2015 bis 2019 entsprechende Umsatzsteuer nachzuzahlen ist. Für die bereits geprüften Jahre 2015 – 2018 beläuft sich die Forderung des Finanzamtes auf 15.722,35 €. Die Forderung für 2019 steht noch aus.

 

Um der Nachforderung des Finanzamtes fristgerecht zum 30.09.2020 nachkommen zu können, hat das Veranstaltungsforum nach Rücksprache mit der Verwaltung die eingeplante Summe für die Marktpartie (die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte) im September in Höhe von 20.000 € abgerufen.

 

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt vertritt der Steuerberater des Veranstaltungsforums Hinrichs von der Kanzlei Brandt, Hadeler und Hinrichs aus Edewecht die Auffassung, dass eine pauschale Zuschussgewährung in voller Höhe bis zum Ende des ersten Quartals dann nicht der Umsatzsteuer unterworfen sein könnte, wenn die Gemeinde Edewecht es bei dieser Leistung belässt. D.h., die Gemeinde Edewecht zahlt dem Veranstaltungsforum Ende März den vollen Betrag aus mit der alleinigen Maßgabe, nach Ablauf des Kalenderjahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein Ausgleich von zu viel oder zu wenig gewährten Mitteln erfolgt in keiner Weise. Die jetzige Vorgehensweise mit einer Zuschussgewährung in zeitlicher Nähe zu den Veranstaltungen und einem evtl. Nachschuss in Höhe in Form eines Defizitausgleichs unterliegt wegen der Annahme eines Leistungsaustauschs der Umsatzsteuer.

Darüber hinaus darf die Gemeinde Edewecht keinen Einfluss auf die Durchführung der geförderten Veranstaltung nehmen. Dieses würde bei der Finanzverwaltung die Annahme eines Leistungsaustausches, der umsatzsteuerpflichtig wäre, stärken.

 

Bei einem gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 35.000,- € würde dafür eine Umsatzsteuer in Höhe von 6.650,- € (19%) anfallen. Da allerdings bei jeder Veranstaltung umsatzsteuerbare und nicht umsatzsteuerbare Umsätze erzielt werden, ist eine konkrete Einschätzung der künftigen Forderungen des Finanzamtes zur Zeit schwer darstellbar.

 

Für zukünftige Förderungen der Marktpartie und des Weihnachtsmarktes ergeben sich nun zwei Möglichkeiten:

 

-       Die bisherige Förderpraxis mit der „Spitzabrechnung“ wird beibehalten.  Das würde bedeuten, dass die Veranstaltungen der Umsatzsteuerpflicht (19%) unterliegen und zukünftig der Zuschuss um ca. 4.000 – 6.000 € jährlich erhöht werden müsste.

 

-       Das Veranstaltungsforum Edewecht e.V. erhält beginnend mit dem Jahr 2021 jeweils im ersten Quartal einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 35.000 €. Damit müssen alle anfallenden Kosten der beiden verabredeten Veranstaltungen gedeckt werden. Eine gesonderte Defizitabdeckung erfolgt nicht.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Mehraufwendungen des Veranstaltungsforums e.V. zur Deckung der Nachforderungen des Finanzamtes für die Jahre 2015 - 2019 werden durch die nicht benötigten Mitteln der Kulturförderung 2020 für die ausgefallene Marktpartie beglichen.

 

2.    Um Entscheidung wird gebeten, wie die künftige Förderpraxis der Gemeinde Edewecht für die Veranstaltungen Marktpartie und Weihnachtsmarkt ausgestaltet

      werden soll.   

 


Anlagen: