Betreff
Antrag des SV Friedrichsfehn auf Bezuschussung einer Sportstättenbaumaßnahme
Vorlage
2020/FB II/3403
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Durch die Aufnahme in die Prioritätenliste entstehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. 


Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 25.09.2020 beantragt der SV Friedrichsfehn eine Förderung zur Modernisierung und Erweiterung des Hauptplatzes zu einer multifunktionalen Sportanlage mit Kunstrasenplatz und einer umlaufenden Kunststoffbahn mit einer Länge von 400m sowie weiteren Leichtathletikanlagen.

 

Die Trainingsmöglichkeiten der aus sechs Gruppen bestehende Leichtathletikabteilung des SV Friedrichsfehn sind auf der Anlage in Friedrichsfehn lediglich eingeschränkt möglich, da keine Laufbahn mit der offiziellen Länge von 400 m vorhanden ist.

 

Des Weiteren teilt der Verein mit, dass sich der Hauptplatz aufgrund des regelmäßigen Maulwurfsbefalls sowie der langen Hitzeperioden der letzten Jahren in einem schlechten Zustand befindet.

 

Um dauerhaft in Friedrichsfehn zukunftsfähigen Sport ausüben zu können, beabsichtigt der SV Friedrichsfehn daher die Modernisierung und Erweiterung des Hauptplatzes.

 

Der SV Friedrichsfehn ist sich der Tatsache bewusst, dass ein derartiges Vorhaben nicht kurzfristig umgesetzt werden kann. Er bittet daher in „einem ersten Schritt … um Unterstützung bei der Ermittlung eines konkreten Kostenrahmens der Maßnahme. Um darauf aufbauend eigene und externe Finanzierungsmöglichkeiten prüfen zu können.“

 

Die mit der beantragten Sportstättenbaumaßnahme verbundenen möglichen Kosten können in Form einer groben Kostenschätzung aus der bereits umgesetzten Maßnahme der Sportanlage Göhlenweg abgeleitet werden:

 

-       Anlegen eines Kunstrasenplatzes ca. 550.000 €

-       Tartanbahn einschl. Kugelstoß- und Weitsprunganlage ca. 330.000 €.

Hierbei sind Kosten für notwendige Erdarbeiten noch nicht berücksichtigt.

 

Die beabsichtigten Maßnahmen zur Modernisierung und Erweiterung des Hauptplatzes sind aus sportfachlicher Sicht wünschenswert.

Aktuell stehen für eine derartige Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Der Antrag ist in die Prioritätenstufe 3 („zeitlich unkritische freiwillige Leistung“) der beschlossenen Struktur der Prioritätenliste aufzunehmen. 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag des SV Friedrichsfehn e.V. auf Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme wird in die Stufe III der Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht aufgenommen.

 

 


Anlagen:

Antrag des SV Friedrichsfehn e.V. vom 25.09.2020