Finanzierung:
Die Gemeinde Edewecht
fördert ab 2021 die Erlangung der Führerscheinklasse C durch
Feuerwehrangehörige. Die hierfür nötigen Finanzmittel in Höhe von 15.000,00 €
(fünfmal 3.000,00 €) sind nach Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsplanungen für
die Haushalte ab 2021 zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung steht insoweit
unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Sachdarstellung:
Die Gemeindefeuerwehr Edewecht verfügt aktuell über 17 Einsatzfahrzeuge.
Sieben dieser Fahrzeuge dürfen bereits heute nur mit einem Führerschein der
Klasse C bzw. alter Klasse 2 gefahren werden. Weitere acht Fahrzeuge befinden
sich in einem Gewichtsbereich, in dem nur mit alter Klasse 3, der Klasse C1
oder dem Feuerwehrführerschein gefahren werden darf. Es verbleiben somit Stand
heute nur drei Fahrzeuge die mit dem normalen Führerschein der Klasse B zu
fahren sind.
Der sogenannte Feuerwehrführerschein bietet hier nur eine geringe
Abhilfe. Er erlaubt es Feuerwehrangehörigen, die über die Fahrerlaubnisklasse B
verfügen, mit einer internen Schulung bei der Feuerwehr Fahrzeuge bis zu einem
Gesamtgewicht von 7,5t zu fahren. Die interne Schulung erfolgt dabei durch
speziell ausgewählte Maschinisten.
Ausgehend vom Fahrzeugkonzept der Gemeindefeuerwehr wird sich jedoch die
Anzahl der Fahrzeuge über 7,5t in den nächsten Jahren erheblich erhöhen.
Einhergehend mit einer Verringerung der Zahlen bei Fahrzeugen bis 7,5t. Hierfür
ist das höhere Grundgewicht der Fahrzeuge verantwortlich. Es lässt die
Realisierung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF), welches das Standardfahrzeug
der Feuerwehren darstellt, unter 7,5t nicht mehr zu. So wird der Anteil an Fahrzeugen
bis 2025 von sieben auf zehn gestiegen sein, bis 2036 sogar auf dreizehn.
Den Gemeinden obliegt nach dem Niedersächsischen Gesetz über den
Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) der abwehrende
Brandschutz sowie die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben hierzu eine den
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen,
auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Sie haben somit auch dafür Sorge
zu tragen, dass genügend Fahrer zur Verfügung stehen, um die Fahrzeuge
einzusetzen. Bisher wurde durch die Gemeinde Edewecht ein Zuschuss zur
Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C gewährt. Dieser war auf viermal 2.000,00 €
im Jahr begrenzt und beinhaltete die Kosten der Fahrstunden sowie des
Lehrmateriales. Gebühren der Landkreise sowie die Gebühren der Prüfungsstellen
waren nicht enthalten. Der Grundbetrag von 2.000,00 € deckte zudem die Kosten
der Fahrstunden und der Lehrmaterialien nicht immer vollständig ab. Es ist
seitens der Feuerwehrangehörigen bisher also immer ein Eigenanteil von bis zu
1.000,00 € zu zahlen gewesen. Begründet wurde der Eigenanteil mit einem
gewissen Grad an privater Nutzungsmöglichkeit der Fahrerlaubnis. Es hat sich
aber herausgestellt, dass dieser private Vorteil so gut wie nie zum Tragen
kommt. Es erscheint somit nicht mehr angemessen, einen Eigenanteil von den
Feuerwehrangehörigen zu verlangen.
Aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Bezuschussungssystematik und der
stark steigenden Anzahl an Fahrzeugen über 7,5t in der Gemeindefeuerwehr ist
die bisherige Praxis überprüft worden. Seitens der Verwaltung wird der
Vorschlag gemacht, die jährlich zur Verfügung stehende Summe für die Erlangung
der Fahrerlaubnisklasse C auf insgesamt 15.000,00 € und somit fünfmal 3.000,00
€ zu erhöhen. Die Summe soll alle mit der Erlangung zusammenhängenden Kosten
beinhalten.
Unter Umständen kann es in Zukunft auch geboten sein, neben der Erlangung
der Fahrerlaubnisklasse C auch die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse CE und
damit die Möglichkeit zum Bewegen von Fahrzeugen über 7,5t inklusive Anhänger
zu fördern. Dies ist denkbar bei Stationierung von großen Notstromgeneratoren
sowie evtl. bei einem zukünftigen Ersatz für das Rettungsboot in Jeddeloh II.
Die Situation muss weiter beobachtet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Edewecht fördert
ab 2021 die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C durch Feuerwehrangehörige mit
einer jährlichen Summe von fünfmal 3.000,00 €. Die notwendigen Finanzmittel in
Höhe von 15.000,00 € sollen nach Möglichkeit ab dem Haushaltsjahr 2021 zur
Verfügung gestellt werden. Die Förderung steht somit unter einem
Finanzierungsvorbehalt.