Finanzierung:
Die zusätzlich für das
Haushaltsjahr 2020 benötigten Finanzmittel in Höhe von ca.160,- € können
über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2020 gedeckt
werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2021 wären im Rahmen
der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e. V. hat mit Schreiben vom
04.09.2020 eine Erhöhung der jährlichen Kindergartenplatzförderung in Höhe von
25,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht beantragt.
Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanpassung der
Springerkraft des Waldkindergartens begründet, um diese dauerhaft an den
Kindergarten binden zu können.
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten besteht nunmehr seit über 20
Jahren und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden
Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit
besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 13 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den
Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet
eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.
Im vergangenen Kindergartenjahr konnte der Waldkindergarten aufgrund der
Erhöhung des freiwilligen Zuschusses die Gehälter ihrer Erzieherinnen an das
Gehaltsniveau des TVöD angleichen.
Der Verein trägt sich seit der Beitragsfreiheit aus den Landeszuschüssen
sowie den freiwilligen Zuschüssen der Kommunen. Zurzeit erhält der Verein einen
Zuschuss pro Kind und Jahr in Höhe von 3.767,- €.
Aufgrund des Fachpersonalmangels ist es aus Sicht der Verwaltung
notwendig, auch die dringend benötigten Springerkräfte adäquat zu entlohnen, um
diese dauerhaft halten zu können.
Ohne Berücksichtigung der kommunalen Zuschüsse errechnet sich für das
Kindergartenjahr 2020/21 ein Defizit in Höhe von ca. 56.876,- €, also 3.792,- €
pro Platz.
Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an
und spricht sich dafür aus, dem Waldkindergarten Friedrichsfehn rückwirkend zum
01.08.2020 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht einen freiwilligen Zuschuss in
Höhe von 3.792,- € zu gewähren, um eine Anpassung der Vergütungen der
Erzieherinnen auf TVöD-Niveau und somit den Fortbestand des Waldkindergartens
gewährleisten zu können.
Beschlussvorschlag:
Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e. V. wird ein freiwilliger
Zuschuss in Höhe von jährlich 3.792,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht
rückwirkend zum 01.08.2020 gewährt.
Anlagen:
-
Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.
V. vom 04.09.2020 u. neue Planrechnung vom 04.09.2020