Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogrammes des Bundes und der Länder über digital gestützten Unterricht
Vorlage
2020/FB II/3348
Aktenzeichen
Schö
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung:

Zum 20.04.2020 wurde in Niedersachsen die verbindliche Beschulung der Schüler/innen zuhause eingeführt.

Um allen Schüler/innen möglichst die gleichen Lernvoraussetzungen ermöglichen zu können, wurde vom Land Niedersachsen die o. g. Richtlinie erlassen. Über diese Richtlinie erhalten die Schulträger Fördergelder für die Anschaffung schuleigener mobiler Endgeräte, die leihweise an Schüler/innen aus einkommensschwachen Familien ausgegeben werden können, insofern keine eigenen mobilen Endgeräte vorhanden sind. Mit der Durchführung der Beschaffung dieser mobilen Endgeräte nehmen die Schulträger Aufgaben wahr, die originär beim Land angesiedelt sind.

 

Eine entsprechende Richtlinie des Landes wurde erst am 10.07.2020 vom Landtag verabschiedet und am 22.07.2020 im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gemacht.

 

Mit Bescheid vom 11.08.2020, der am 20.08.2020 eingegangen ist, hat die Gemeinde Edewecht eine Fördersumme in Höhe von 68.698,- € bewilligt bekommen. Eine Abfrage bei den Edewechter Schulen hat ergeben, dass I-Pads angeschafft werden sollen. Lediglich die Astrid-Lindgren-Schulen möchte Laptops anschaffen.

 

Da die Preise für digitale Endgeräte täglich schwanken, kann nicht genau mitgeteilt werden, wie viele Geräte tatsächlich mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln angeschafft werden können. Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.09.2020 wird die Verwaltung einen entsprechenden Vergabebeschluss vorlegen.

 


Finanzierung:

 

 

 


Anlagen: