Sachdarstellung:
In der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses vom 09.06.2020
wurde im Rahmen der Vorstellung des Unterjährigen Finanzberichtes für den
Buchungsstand 30.04.2020 (2020/FB I/3309) vorgetragen, dass es angesichts der
sich durch die Corona-Krise verschlechterten Liquiditätslage der Gemeinde
Edewecht notwendig erscheint, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite von
derzeit 3.500.000 € auf 6.000.000 € zu erhöhen.
Eine solche Anpassung kann nur durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
nach § 115 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgen. Hier müsste der §
4 der Haushaltssatzung dahingehend geändert werden. Der Entwurf einer 1.
Nachtragshaushaltssatzung ist dieser Vorlage beigefügt. Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2020 braucht durch die Nachtragshaushaltssatzung nicht
geändert werden, da sich die dort enthaltenen Ansätze nicht verändern.
Bei den Liquiditätskrediten handelt es um „Kredite zur Überbrückung des
verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln durch in der Regel kurzfristige
Verbindlichkeiten, insbesondere Kontokorrentkredite, soweit keine anderen
Mittel zur Verfügung stehen“ (§ 60 Nr. 34 KomHKVO). Die maximale Höhe der
Liquiditätskredite ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch bedarf es dann einer
Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn der festgesetzte Betrag
ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit übersteigt (§ 122 Abs. 2 NKomVG).
Derzeit sind im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2020 Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von insgesamt 40.494.300 € veranschlagt. Ein
Sechstel davon entspricht 6.749.050 €. Bei einer Berücksichtigung der
corona-bedingten Einzahlungsausfälle (rd. 2.000.000 €) läge der Betrag von
einem Sechstel noch bei 6.415.716 €. Die beabsichtigte Festsetzung des
Höchstbetrag für die Liquiditätskredite auf 6.000.000 € liegt in beiden Fälle
unter einem Sechstel der veranschlagten Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit. Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht braucht
deshalb nicht beantragt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Höchstbetrag der
Liquiditätskredite wird auf 6.000.000 € festgesetzt. Der zur Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 16.06.2020 vorgelegte Entwurf einer 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das weitere Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung