Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 – Höchstbetrag der Liquiditätskredite
Vorlage
2020/FB I/3317
Art
Beschlussvorlage

 

 

 


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses vom 09.06.2020 wurde im Rahmen der Vorstellung des Unterjährigen Finanzberichtes für den Buchungsstand 30.04.2020 (2020/FB I/3309) vorgetragen, dass es angesichts der sich durch die Corona-Krise verschlechterten Liquiditätslage der Gemeinde Edewecht notwendig erscheint, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite von derzeit 3.500.000 € auf 6.000.000 € zu erhöhen.

 

Eine solche Anpassung kann nur durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 115 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgen. Hier müsste der § 4 der Haushaltssatzung dahingehend geändert werden. Der Entwurf einer 1. Nachtragshaushaltssatzung ist dieser Vorlage beigefügt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 braucht durch die Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert werden, da sich die dort enthaltenen Ansätze nicht verändern.

 

Bei den Liquiditätskrediten handelt es um „Kredite zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln durch in der Regel kurzfristige Verbindlichkeiten, insbesondere Kontokorrentkredite, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen“ (§ 60 Nr. 34 KomHKVO). Die maximale Höhe der Liquiditätskredite ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch bedarf es dann einer Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn der festgesetzte Betrag ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigt (§ 122 Abs. 2 NKomVG).

 

Derzeit sind im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2020 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von insgesamt 40.494.300 € veranschlagt. Ein Sechstel davon entspricht 6.749.050 €. Bei einer Berücksichtigung der corona-bedingten Einzahlungsausfälle (rd. 2.000.000 €) läge der Betrag von einem Sechstel noch bei 6.415.716 €. Die beabsichtigte Festsetzung des Höchstbetrag für die Liquiditätskredite auf 6.000.000 € liegt in beiden Fälle unter einem Sechstel der veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht braucht deshalb nicht beantragt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 6.000.000 € festgesetzt. Der zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.06.2020 vorgelegte Entwurf einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


Anlagen:

Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung