Betreff
Grund- und Oberschule Friedrichsfehn, hier: Pädagogisches Raumkonzept und Grundzüge des Baukonzeptes
Vorlage
2020/FB III/3314
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die erforderlichen Finanzmittel zur konkreten Beplanung des Raumkonzeptes stehen im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung.


Sachdarstellung:

A. Änderungen aufgrund des pädagogischen Raumkonzeptes

 

Am 30.01.2020 fand auf Anregung durch die Gemeindeverwaltung eine gemeinsame Begehung der GOBS Friedrichsfehn durch die Schulleitung, die Verwaltung sowie einer Fachberaterin für Unterrichtsqualität und einer Sicherheitsingenieurin (beide vom Land Niedersachen) statt.

Im Ergebnis dieser gemeinsamen Begehung hat die Schulleitung ein umfassendes pädagogisches Raumkonzept erarbeitet, welches sich in großen Teilen auf die Leitlinien für zukunftsfähige Schulbauten in Deutschland stützt. In diesem Konzept sind die elementaren räumlichen Anforderungen benannt, die für eine Weiterentwicklung der GOBS erforderlich sind. Das pädagogische Raumkonzept soll dazu beitragen, benötigte bauliche Maßnahmen aus pädagogischer Sicht zu verstehen und zu bewerten (s. Anlage).

Folgende Änderungen sind im Raumkonzept enthalten:

1.

Pro Jahrgang soll ein Differenzierungsraum zur Verfügung stehen, sodass zwei zusätzliche Differenzierungsräume im Neubau integriert werden müssen.

2.

Die Klassenräume im Neubau sollen für einen zukunftsfähigen Unterricht eine Größe von mindestens 73 qm haben.

3.

Es soll eine Aula gebaut werden, in der alle Schüler Platz finden und in der auch Großveranstaltungen (z. B. Ausstellungen, Messen, Theatervorführungen) stattfinden können.

4.

Im Neubau ist ein Ästhetikraum zu schaffen, da zurzeit nur ein Fachunterrichtsraum „Kunst“ für zwei Schulformen vorhanden ist.

5.

Der vorhandene Werk- und Technikraum ist vollumfänglich zu sanieren und zu modernisieren.

Sowohl die Beraterinnen des Kultusministeriums als auch die Verwaltung befürwortet die Umsetzung aller Änderungen, um auch an dieser Schule einen zukunftsfähigen Unterricht gewährleisten zu können.

 

B. Grundzüge des Baukonzeptes

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan sind die verschiedenen Bereiche aus dem pädagogischen Raumkonzept dargestellt. Dies bezieht sich sowohl auf bereits vorhandene als auch auf neue Baulichkeiten. Hierbei geht es bewusst nicht um die Darstellung einzelner Räume, sondern um die Anordnung einzelner Funktionsbereiche auf dem Schulgelände. Die Planung einzelner Räume kann erst erfolgen, nachdem das pädagogische Raumkonzept verbindlich festgestellt wurde.

1.     Der Lageplanentwurf stellt keine endgültige Plangrundlage dar, sondern soll aufzeigen, dass das unter dem Teil A beschriebene pädagogische Raumkonzept auf dem Schulgelände umgesetzt werden kann.

2.     Die Erschließung des Schulgeländes erfolgt über drei Hauptachsen:

-       Zuwegung über die Schulstraße (Erschließung einer Parkfläche, Verbindung zur Bushaltestelle für Fußgänger und zum Fahrradstand, Absperrung mittels einer Schranke zur Verhinderung eines Durchgangsverkehrs).

-       Zuwegung über die Hol- und Bringzone (Anbindung des zweiten Fahrradstandes und fußläufige Erschließung insbesondere des bisherigen Grundschulbereiches (Trakt I).

-       Zuwegung vom Sperberweg (lediglich für Fußgänger, Sperrung des Schulhofes für den Kfz-Verkehr).

Die detaillierten Verkehrsplanungen werden im Zuge des beabsichtigten Verkehrsentwicklungskonzeptes aufgearbeitet.

3.     Die als Option 1 dargestellte Schulaula kann an den Trakt II angegliedert werden. Die als Option 2 dargestellte Alternative einer Schulaula zeigt die grundsätzliche Möglichkeit auf, diesen Großraum auch in den Neubau zu integrieren.

4.     Die Gebäudeform des Neubaus des Traktes III (auch in der Variante mit der Einbeziehung der Schulaula) ist auf der Lageplanskizze nur beispielhaft dargestellt. Die Entscheidung über die zu realisierende Bauform ist erst in der Folge der Feststellung des pädagogischen Raumkonzeptes zu treffen.

5.     Die Mensa erhält eine neue Erschließung, um eine Optimierung der Anlieferungen und sonstiger Transport weg vom Schulinnenbereich zu ermöglichen.

6.     Hinsichtlich des Fahrradstandes im nördlichen Bereich des Schulgeländes ist anzumerken, dass das vorhandene Gebäude abgängig ist und an ähnlicher Stelle durch einen Neubau ersetzt werden muss.

7.     Bei den neu anzulegenden Parkflächen nördlich des Traktes II ist zu berücksichtigen, dass das derzeit vorhandene Wohngebäude noch genutzt wird. Daher ist die Vergrößerung der Parkfläche hier lediglich optional dargestellt.


Beschlussvorschlag:

Das pädagogische Raumkonzept der GOBS Friedrichsfehn wird in der vorgelegten Fassung als Planungsgrundlage festgestellt.  


Anlagen:

- Pädagogisches Raumkonzept

- Lageplan