Finanzierung:
Sachdarstellung:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 per Beschluss (2019/FB
III/3047) die Verwaltung beauftragt, ein Auswahlverfahren für die Vergabe der
Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte durchzuführen und die notwendigen
Schritte hierfür zu veranlassen. Die
Einzelheiten (insbesondere Kriterien bei der Trägerauswahl, die allgemeinen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs der Kindertagesstätte,
Personaleinsatz, Personalgewinnung und Fortbildung durch den Träger) sind mit
dem Arbeitskreis „Kindertagesstätten“ zu erarbeiten und sodann den zuständigen
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 das als Anlage
beigefügte Informationsschreiben und die Bewertungskriterien erarbeitet, welche
in der Sitzung von der Verwaltung erläutert werden wird.
Die Bauarbeiten der neuen Kindertagesstätte sind in vollem Gang, sodass
das Trägerauswahlverfahren zeitnah durchgeführt werden muss.
Um eine kontinuierliche Arbeit der neuen Kindertagesstätte gewährleisten
zu können, sollte ein Trägerschaftsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens
zehn Jahren abgeschlossen werden, der danach von beiden Vertragsparteien mit
einer jährlichen Frist von einem Jahr gekündigt werden kann.
Unter Zugrundelegung der jährlichen Kosten einer Kindertagesstätte dieser
Größe sowie der beabsichtigten Dauer des Trägerschaftsvertrages wird der
Schwellenwert von 200.000,- € für eine Ausschreibungspflicht überschritten.
Von einer
öffentlichen (dann europaweiten) Ausschreibung der Trägerschaft soll jedoch
abgesehen werden, da es sich bei der Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII
„Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen“ um ein jugendhilferechtliches
Dreiecksverhältnis zwischen den Kommunen als Schuldner des Betreuungsanspruchs,
den Trägern als Leistungserbringer der Betreuung und den Eltern als
Leistungsberechtigten der Kinderbetreuung handelt. Es kann hier nicht von einer
Marktleistung ausgegangen werden, weil der öffentliche Jugendhilfeträger und der
aus den anerkannten freien Trägern ermittelte Partner ohne im Wettbewerb zu
stehen eine gemeinsame Aufgabe erledigen, für die der eine dem anderen kein
Entgelt zahlt. Ein Entgelt für die Dienstleistung Kinderbetreuung wird
lediglich von den Eltern bei Kindergarten-Betreuung über 8 Stunden täglich oder
für Krippenbetreuung gezahlt und die Kommune als öffentlicher Träger schließt
die finanzielle Lücke durch einen Defizitvertrag. Insofern ist auch kein
finanzieller Gewinn für den Kindertagesstättenträger zu erwarten.
Weil mit der Beauftragung eines
Trägers somit kein leistungsentgeltlicher Vertrag verbunden ist und der
Trägervertrag nur vorsehen wird, ein Defizit auszugleichen, soll die
Trägerschaftsauswahl lediglich den Vorgaben des EU-Primärrechts (Diskriminierungsfreiheit,
Transparenz) entsprechen.
Dieses Verfahren wurde in
Nachbargemeinden mehrfach unter Beteiligung des Landkreises Ammerland
durchgeführt.
Verwaltungsseitig ist nunmehr
vorgesehen, ein Trägerauswahlverfahren durchzuführen, an dem jeder Kindertagesstättenträger,
der als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII anerkannt ist,
als potentieller Bewerber teilnehmen kann.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung soll das
Auswahlverfahren für eine Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte anhand des
Informationsschreibens und der festgelegten Bewertungskriterien durchführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu
veranlassen.
Anlagen:
- Informationsschreiben für die potentiellen Träger inklusive
Bewertungskriterien
- Raumbuch der neuen Kindertagesstätte
- Grundriss der neuen Kindertagesstätte