Sachdarstellung:
Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Haushaltsplanes weist im Ergebnishaushalt bei
ordentlichen Erträgen in Höhe von insgesamt 42.990.200 € und ordentlichen
Aufwendungen in Höhe von insgesamt 42.863.000 € einen leichten Überschuss in
Höhe von 127.200 € aus.
Die Veranschlagung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erfolgt
auf der Basis unveränderter Hebesätze und im Hinblick auf die Gemeindeanteile
an der Einkommen- und Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der regionalisierten
Ergebnisse aus der Steuerschätzung des Monats Oktober. Insgesamt kann
festgestellt werden, dass sich auf der Planungsebene die bereits sehr gute
Ertragslage des lfd. Haushaltsjahres im kommenden Jahr voraussichtlich noch
weiter verbessern wird. Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die
in den vergangenen Jahren in Teilen zu vorsichtigen Planungen in der Form nicht
fortgeführt wurden und die Planansätze nunmehr weitestgehend „ausgereizt“ sind.
In der Haushaltsausführung sind daher keine deutlichen Zuwächse mehr zu
erwarten. Dieser Effekt wird insbesondere bei dem Planansatz für die
Gewerbesteuer deutlich. Das zu erwartende gute Jahresergebnis 2019 mit Erträgen
von erstmalig mehr als 7 Mio. € spiegelt sich auch bei der Veranschlagung
wider; der Planansatz geht auch für das Haushaltsjahr 2020 und die folgenden
Jahre von Erträgen in Höhe von 7 Mio. € aus. Weiter erfreulich ist die
Entwicklung bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der nach der
Reduzierung durch den 1. Nachtragshaushalt 2019 nunmehr mit 10.041.100 € wieder
oberhalb der 10 Mio. € Grenze veranschlagt werden kann.
Bei den Schlüsselzuweisungen ist von dem seitens des Landesstatistikamtes
mitgeteilten vorläufigen Grundbetrag in Höhe von 1.157 € ausgegangen worden.
Obwohl damit nochmals eine deutliche Steigerung von rd. 5 % gegenüber dem lfd.
Haushaltsjahr verbunden ist, liegen die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen mit
rd. 234.000 € nur verhältnismäßig geringfügig über dem Vorjahresansatz. Dabei
ist zudem zu berücksichtigen, dass in dem Planansatz noch ein Teilbetrag in Höhe
von rd. 350.000 € enthalten ist, der sich aufgrund eines Abrechnungsfehlers auf
das Vorjahr bezieht, so dass der originäre Ansatz unterhalb des
Vorjahresansatzes liegen würde. Zurückzuführen ist dieser Effekt auf die
grundsätzliche Systematik des Finanzausgleiches. Aufgrund der deutlich
gestiegenen Steuerkraft fallen die Schlüsselzuweisungen verhältnismäßig
geringer aus.
Bei den Aufwendungen sind wiederum die deutlichen Steigerungen bei den
Personalkosten augenfällig. Bereits der Ansatz 2019 wird voraussichtlich nicht
ausreichend sein und in der Prognose um rd. 240.000 € überschritten werden. Zu
berücksichtigen ist ferner das Auslaufen des Tarifvertrages zum 31.08.2020. In
der Kalkulation ist von einer Steigerung zum 01.09. in Höhe von 3 % ausgegangen
worden (rd. 130.000 €). Ferner sind wiederum deutliche Steigerungen im Bereich
der Kindertagesstätten (rd. 370.000 €) zu erwarten. Weitere Effekte, die zu
einem Anstieg der Personalaufwendungen führen, sind zum einen eine deutliche
Steigerung bei den Rückstellungen u. a. für Pensionsaufwendungen (rd. 196.000
€) und zum anderen dass die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen nun
gesondert ausgewiesen werden und nicht mehr aufwandsmindernd im Personalbudget
(rd. 150.000 €).
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist ein leichter
Rückgang im Planansatz in Höhe von rd. 194.000 € zu verzeichnen. Die
eingereichten Mittelanmeldungen sind bei dieser Position im Nachgang unter
Bezug auf die unterjährigen Entwicklungen, die eine deutliche Unterschreitung
des Planansatzes vermuten lassen, um rd. 500.000 € gekürzt worden. Ziel ist es
auch an dieser Stelle, ein möglichst realistisches Bild darzustellen und allzu
große „Puffer“ in der Haushaltsausführung zu vermeiden.
Bei den Sanierungen konnte die Zielgröße von mind. 2,2 Mio. € knapp erreicht werden; berücksichtigt man zudem, dass eine Sanierungsmaßnahme aufgrund ihrer Komplexität in das Investitionsprogramm aufgenommen wurde, ist weiterhin von ausreichenden Aufwendungen zur Substanzerhaltung des gemeindlichen Immobilienbestandes auszugehen. Bemerkenswert sind an dieser Stelle die nochmals gegenüber dem Vorjahresansatz erwarteten deutlich höheren Bezugskosten für Gas (+ 9,8 %).
Bei den Transferaufwendungen ist von einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage auszugehen. Mit einem Ansatz von 8.899.700 € wird der Vorjahresansatz um rd. 504.000 € überschritten, wodurch sich die verbesserte Steuereinnahmekraft der Gemeinde auch an dieser Stelle widerspiegelt.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt weist ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in
Höhe von 2.500.500 € aus. Damit kann die Zielgröße bestehend aus ordentlicher
Tilgung (655.400 €) und den Nettoabschreibungen (1.747.400 €) erreicht und ein
entsprechender Beitrag zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen geleistet
werden.
Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind in Höhe von 11.585.800 € vorgesehen. Darin enthalten sind Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von rd. 9,58 Mio. €. Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der weiterhin bestehen Überauslastung der Bauwirtschaft dieser Betrag tatsächlich umgesetzt werden kann.
An dieser Stelle wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über das Haushaltsjahr 2020 und den Finanzplanungszeitraum Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von rd. 24,2 Mio. € veranschlagt wurden. Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Baumaßnahmen an der GOBS Friedrichsfehn über den Finanzplanungszeitraum hinaus strecken werden und insofern die hierfür benötigten Mittel noch nicht vollständig abgebildet wurden.
Ferner ist noch nicht abschließend über einen Förderantrag zur Sanierung
der Heinz-zu-Jührden-Halle entschieden worden. Sollte die Gemeinde einen
Zuwendungsbescheid erhalten, wären weitere rd. 1,85 Mio. € als Eigenanteil der
Gemeinde über den Finanzplanungszeitraum zu finanzieren. Ähnliches würde für
den Fall gelten, dass die Gemeinde attraktive Grundstücke zum Kauf angeboten
bekommt und das hierfür benötigte Volumen die geplanten Ansätze überschreitet.
Fazit:
Trotz leichter Konjunkturdellen kann im Ergebnishaushalt von einer
stabilen und leicht steigenden Ertragslage ausgegangen werden, so dass zum
einen die Steigerungen auf der Aufwandsseite kompensiert werden können und zum
anderen auch weiterhin ein leichter Überschuss erwirtschaftet werden kann. Die
Situation im Finanzhaushalt stellt sich dagegen diffiziler dar. Nur unter
größten Anstrengungen ist es gelungen, die investiven Maßnahmen im
Haushaltsjahr 2020 und über den Finanzplanungszeitraum 2021 - 2023 ohne Kredite
zu finanzieren. Die große Unbekannte bleibt wie in den vergangen Jahren
allerdings die Umsetzbarkeit der Maßnahmen, die in der Vergangenheit regelmäßig
zu einer deutlich besseren Liquiditätslage geführt hat.
Um eine dauerhafte Aufgabenerledigung sicherstellen zu können, sind
bereits heute die erforderlichen Weichen
zu stellen. Fraglich bleibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.
In Anbetracht der Jahresüberschüsse der vergangenen Jahre und in der Erwartung,
dass auch im kommenden Haushaltsjahr und über den Finanzplanungszeitraum die
Zielgröße des Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit erreicht wird, dürfte eine
Anpassung der Steuerhebesätze zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer zu
argumentieren sein. Zusätzliche Kreditaufnahmen sollten zur Vermeidung eines
weiteren Schuldenaufbaus, insbesondere unter Berücksichtigung des
Eigenbetriebes zur Errichtung des Alten- und Pflegeheimes, ebenfalls vermieden
werden. Verwaltungsseits wird daher angeregt, über eine Begrenzung der
investiven Ausgaben unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und im
Hinblick auf eine generationengerechte Mittelbewirtschaftung nachzudenken.
Beschlussvorschlag:
Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 03.12.2019 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 einschl. des
Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2021 – 2023
wird zugestimmt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
-
Entwurf
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 nebst Entwürfen des
Gesamtergebnishaushalts, Gesamtfinanzhaushalts und des Investitionsprogramms