Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2021 - 2023 sowie der Festsetzung der Steuerhebesätze
Vorlage
2019/FB I/3197
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Ergebnishaushalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes weist im Ergebnishaushalt bei ordentlichen Erträgen in Höhe von insgesamt 42.990.200 € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 42.863.000 € einen leichten Überschuss in Höhe von 127.200 € aus.

 

Die Veranschlagung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erfolgt auf der Basis unveränderter Hebesätze und im Hinblick auf die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der regionalisierten Ergebnisse aus der Steuerschätzung des Monats Oktober. Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich auf der Planungsebene die bereits sehr gute Ertragslage des lfd. Haushaltsjahres im kommenden Jahr voraussichtlich noch weiter verbessern wird. Hierbei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die in den vergangenen Jahren in Teilen zu vorsichtigen Planungen in der Form nicht fortgeführt wurden und die Planansätze nunmehr weitestgehend „ausgereizt“ sind. In der Haushaltsausführung sind daher keine deutlichen Zuwächse mehr zu erwarten. Dieser Effekt wird insbesondere bei dem Planansatz für die Gewerbesteuer deutlich. Das zu erwartende gute Jahresergebnis 2019 mit Erträgen von erstmalig mehr als 7 Mio. € spiegelt sich auch bei der Veranschlagung wider; der Planansatz geht auch für das Haushaltsjahr 2020 und die folgenden Jahre von Erträgen in Höhe von 7 Mio. € aus. Weiter erfreulich ist die Entwicklung bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der nach der Reduzierung durch den 1. Nachtragshaushalt 2019 nunmehr mit 10.041.100 € wieder oberhalb der 10 Mio. € Grenze veranschlagt werden kann.

 

Bei den Schlüsselzuweisungen ist von dem seitens des Landesstatistikamtes mitgeteilten vorläufigen Grundbetrag in Höhe von 1.157 € ausgegangen worden. Obwohl damit nochmals eine deutliche Steigerung von rd. 5 % gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr verbunden ist, liegen die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen mit rd. 234.000 € nur verhältnismäßig geringfügig über dem Vorjahresansatz. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass in dem Planansatz noch ein Teilbetrag in Höhe von rd. 350.000 € enthalten ist, der sich aufgrund eines Abrechnungsfehlers auf das Vorjahr bezieht, so dass der originäre Ansatz unterhalb des Vorjahresansatzes liegen würde. Zurückzuführen ist dieser Effekt auf die grundsätzliche Systematik des Finanzausgleiches. Aufgrund der deutlich gestiegenen Steuerkraft fallen die Schlüsselzuweisungen verhältnismäßig geringer aus.

 

Bei den Aufwendungen sind wiederum die deutlichen Steigerungen bei den Personalkosten augenfällig. Bereits der Ansatz 2019 wird voraussichtlich nicht ausreichend sein und in der Prognose um rd. 240.000 € überschritten werden. Zu berücksichtigen ist ferner das Auslaufen des Tarifvertrages zum 31.08.2020. In der Kalkulation ist von einer Steigerung zum 01.09. in Höhe von 3 % ausgegangen worden (rd. 130.000 €). Ferner sind wiederum deutliche Steigerungen im Bereich der Kindertagesstätten (rd. 370.000 €) zu erwarten. Weitere Effekte, die zu einem Anstieg der Personalaufwendungen führen, sind zum einen eine deutliche Steigerung bei den Rückstellungen u. a. für Pensionsaufwendungen (rd. 196.000 €) und zum anderen dass die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen nun gesondert ausgewiesen werden und nicht mehr aufwandsmindernd im Personalbudget (rd. 150.000 €).

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist ein leichter Rückgang im Planansatz in Höhe von rd. 194.000 € zu verzeichnen. Die eingereichten Mittelanmeldungen sind bei dieser Position im Nachgang unter Bezug auf die unterjährigen Entwicklungen, die eine deutliche Unterschreitung des Planansatzes vermuten lassen, um rd. 500.000 € gekürzt worden. Ziel ist es auch an dieser Stelle, ein möglichst realistisches Bild darzustellen und allzu große „Puffer“ in der Haushaltsausführung zu vermeiden.

Bei den Sanierungen konnte die Zielgröße von mind. 2,2 Mio. € knapp erreicht werden; berücksichtigt man zudem, dass eine Sanierungsmaßnahme aufgrund ihrer Komplexität in das Investitionsprogramm aufgenommen wurde, ist weiterhin von ausreichenden Aufwendungen zur Substanzerhaltung des gemeindlichen Immobilienbestandes auszugehen. Bemerkenswert sind an dieser Stelle die nochmals gegenüber dem Vorjahresansatz erwarteten deutlich höheren Bezugskosten für Gas (+ 9,8 %).

 

Bei den Transferaufwendungen ist von einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage auszugehen. Mit einem Ansatz von 8.899.700 € wird der Vorjahresansatz um rd. 504.000 € überschritten, wodurch sich die verbesserte Steuereinnahmekraft der Gemeinde auch an dieser Stelle widerspiegelt.

 

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt weist ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.500.500 € aus. Damit kann die Zielgröße bestehend aus ordentlicher Tilgung (655.400 €) und den Nettoabschreibungen (1.747.400 €) erreicht und ein entsprechender Beitrag zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen geleistet werden.

 

Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind in Höhe von 11.585.800 € vorgesehen. Darin enthalten sind Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von rd. 9,58 Mio. €. Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der weiterhin bestehen Überauslastung der Bauwirtschaft dieser Betrag tatsächlich umgesetzt werden kann.

 

An dieser Stelle wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über das Haushaltsjahr 2020 und den Finanzplanungszeitraum Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von rd. 24,2 Mio. € veranschlagt wurden. Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Baumaßnahmen an der GOBS Friedrichsfehn über den Finanzplanungszeitraum hinaus strecken werden und insofern die hierfür benötigten Mittel noch nicht vollständig abgebildet wurden.

 

Ferner ist noch nicht abschließend über einen Förderantrag zur Sanierung der Heinz-zu-Jührden-Halle entschieden worden. Sollte die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid erhalten, wären weitere rd. 1,85 Mio. € als Eigenanteil der Gemeinde über den Finanzplanungszeitraum zu finanzieren. Ähnliches würde für den Fall gelten, dass die Gemeinde attraktive Grundstücke zum Kauf angeboten bekommt und das hierfür benötigte Volumen die geplanten Ansätze überschreitet.

 

Fazit:

Trotz leichter Konjunkturdellen kann im Ergebnishaushalt von einer stabilen und leicht steigenden Ertragslage ausgegangen werden, so dass zum einen die Steigerungen auf der Aufwandsseite kompensiert werden können und zum anderen auch weiterhin ein leichter Überschuss erwirtschaftet werden kann. Die Situation im Finanzhaushalt stellt sich dagegen diffiziler dar. Nur unter größten Anstrengungen ist es gelungen, die investiven Maßnahmen im Haushaltsjahr 2020 und über den Finanzplanungszeitraum 2021 - 2023 ohne Kredite zu finanzieren. Die große Unbekannte bleibt wie in den vergangen Jahren allerdings die Umsetzbarkeit der Maßnahmen, die in der Vergangenheit regelmäßig zu einer deutlich besseren Liquiditätslage geführt hat.

 

Um eine dauerhafte Aufgabenerledigung sicherstellen zu können, sind bereits heute die erforderlichen Weichen  zu stellen. Fraglich bleibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. In Anbetracht der Jahresüberschüsse der vergangenen Jahre und in der Erwartung, dass auch im kommenden Haushaltsjahr und über den Finanzplanungszeitraum die Zielgröße des Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit erreicht wird, dürfte eine Anpassung der Steuerhebesätze zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer zu argumentieren sein. Zusätzliche Kreditaufnahmen sollten zur Vermeidung eines weiteren Schuldenaufbaus, insbesondere unter Berücksichtigung des Eigenbetriebes zur Errichtung des Alten- und Pflegeheimes, ebenfalls vermieden werden. Verwaltungsseits wird daher angeregt, über eine Begrenzung der investiven Ausgaben unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und im Hinblick auf eine generationengerechte Mittelbewirtschaftung nachzudenken.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2021 – 2023 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Anlagen:

 

-       Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 nebst Entwürfen des Gesamtergebnishaushalts, Gesamtfinanzhaushalts und des Investitionsprogramms