Sachdarstellung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2020 ergibt sich
aus der Anlage.
Die Firma Alba hat den bestehenden Vertrag über die maschinelle
Straßenreinigung aus wirtschaftlichen Gründen zum Jahresende gekündigt. Die
dadurch erforderlich gewordene Ausschreibung der Reinigung ergab eine deutliche
Preissteigerung der Kosten. Bisher fielen nur für die maschinelle Reinigung
einschließlich Kehrrichtentsorgung Kosten in Höhe von rd. 75.000,00 Euro
jährlich an. Im kommenden Jahr betragen diese Kosten rd. 116.000,00 Euro.
Bedingt durch diese Preissteigerung ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Unter Anrechnung der Rücklagen aus dem Sonderposten Gebührenausgleich errechnet
sich eine zu zahlende Gebühr in Höhe von 1,13 € je laufenden Meter Straßenfront
für den Bürger. Dies bedeutet eine Gebührensteigerung von 24,18 %. Die
Gebührensatzung der Gemeinde Edewecht ist entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Straßenreinigungsgebühr
beträgt ab dem 1. Januar 2020 je Meter Straßenfront 1,13 €
2. Der als Anlage vorgelegte
Entwurf der 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.
Anlagen:
- Gebührenkalkulation Straßenreinigung
- Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren