Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2020
Vorlage
2019/FB I/3195
Aktenzeichen
FB I - Kh - 545.01
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2020 ergibt sich aus der Anlage.

 

Die Firma Alba hat den bestehenden Vertrag über die maschinelle Straßenreinigung aus wirtschaftlichen Gründen zum Jahresende gekündigt. Die dadurch erforderlich gewordene Ausschreibung der Reinigung ergab eine deutliche Preissteigerung der Kosten. Bisher fielen nur für die maschinelle Reinigung einschließlich Kehrrichtentsorgung Kosten in Höhe von rd. 75.000,00 Euro jährlich an. Im kommenden Jahr betragen diese Kosten rd. 116.000,00 Euro.

 

Bedingt durch diese Preissteigerung ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Unter Anrechnung der Rücklagen aus dem Sonderposten Gebührenausgleich errechnet sich eine zu zahlende Gebühr in Höhe von 1,13 € je laufenden Meter Straßenfront für den Bürger. Dies bedeutet eine Gebührensteigerung von 24,18 %. Die Gebührensatzung der Gemeinde Edewecht ist entsprechend anzupassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2020 je Meter Straßenfront 1,13 €

 

2.      Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.

 

 


Anlagen:

-        Gebührenkalkulation Straßenreinigung

-        Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren