Betreff
Schulen in der Gemeinde Edewecht - Anträge der Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps auf Bezuschussung zur Anschaffung von darstellenden Medien
Vorlage
2019/FB II/3176
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Im Jahr 2017 wurde in der Gemeinde Edewecht ein Konzept für die Ausstattung der Schulen  mit darstellenden Medien erarbeitet, da seinerzeit noch nicht ersichtlich war, wann der DigitalPaktSchule umgesetzt wird. Aufgrund dieses Konzeptes wurde bisher jährlich ein pauschaler Betrag in Höhe von 20.000,- € gewährt, der auf Antrag der einzelnen Schulen ausgezahlt wurde.

 

Für das Jahr 2020 liegen folgende Anträge vor:

 

1. Antrag der Grundschule Jeddeloh auf Anschaffung eines Ladewagens für I-Pads, zwei I-Pads sowie einer Dokumentenkamera

 

Die Grundschule Jeddeloh verfügt über 10 I-Pads, die klassenweise punktuell im Unterricht genutzt werden. Nach dem Einsatz werden die I-Pads an verschiedenen Stromquellen im Schulgebäude aufgeladen, da eine entsprechende Sammelladestation bisher nicht vorhanden ist. Die Schule beabsichtigt daher die Anschaffung eines mobilen Aufladewagens. Hier können bis zu zehn I-Pads gleichzeitig über eine Stromquelle geladen und auch synchronisiert werden. Im Unterricht hat sich bewährt, dass jeweils zwei Schüler/innen sich ein I-Pad teilen. Da die durchschnittliche Klassenstärke an der Grundschule 23 Schüler/innen beträgt, ist außerdem beabsichtigt zwei weitere I-Pads anzuschaffen.

Die Anschaffungskosten für den Wagen und die zusätzlichen I-Pads betragen insgesamt 2.050,- €.

 

Da die Grundschule bisher über keine Dokumentenkamera verfügt, gestaltet sich die Präsentation von größeren Bildern im Unterricht sehr aufwendig, da farbige Kopien der Originale auf Folien gezogen und dann per Overheadprojektor auf eine Leinwand übertragen werden.

Um hier eine Vereinfachung herbeizuführen beabsichtigt die Grundschule die Anschaffung einer robusten Dokumentenkamera die sich im Schulalltag an anderen Grundschulen sehr bewährt hat.

 

Die Schule verfügt über einen mobilen Flachbildfernseher, an den die Kamera gekoppelt werden könnte, um dann im Unterricht zum Einsatz zu kommen.

 

Die Anschaffungskosten einer entsprechenden Dokumentenkamera betragen ca. 950,- €.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die beabsichtigten Anschaffungen sinnvoll, da der Verwaltungsaufwand erheblich gesenkt wird und der Unterricht interessanter und abwechslungsreicher gestaltet werden kann.

 

 

2. Antrag der Grundschule Osterscheps auf Anschaffung eines interaktiven Touchdisplays inklusive Zubehör u. Installation sowie eines I-Pads zur Steuerung

 

Die Grundschule Osterscheps verfügt im Fachraum für Sachunterricht über ein altes, aber funktionstüchtiges Smartboard. Dieses Smartboard kann nur bedingt eingesetzt werden, da es fest installiert und nicht höhenverstellbar ist, sodass bei Sonneneinstrahlung erhebliche Sichtprobleme bestehen. Des Weiteren ist der verbaute Beamer sehr beschädigungsanfällig und die installierte Software veraltet, sodass eine interaktive Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich ist.

 

Die Schule beabsichtigt daher, einen AUR mit einem interaktiven Touchdisplay mit höhenverstellbarer Wandhalterung anzuschaffen. Dieser AUR soll dann von einzelnen Klassen gebucht werden können,damit gewährleistet ist, dass alle Schüler/innen  einen zeitgerechten und digitalen Unterricht ermöglicht bekommen.

 

Außerdem beabsichtigt die Grundschule zur Steuerung des Displays die Anschaffung eines I-Pads.

 

Die Kosten zur Anschaffung des Displays inklusive Wandhalterung, Lieferung und Montage sowie für die Anschaffung des I-Pads betragen insgesamt ca. 7.000,- €.

 

Auch hier unterstützt die Verwaltung den Antrag der Schule, da bei der Anschaffung des Displays der Unterricht wesentlich variabler gestaltet werden kann.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte man mit einer Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen allerdings noch warten, da über den DigitalPaktSchule grundsätzlich alle in den Anträgen gewünschten Anschaffungen vollumfänglich förderfähig sind.

 

Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest steht, in welchem Kostenumfang Mittel für darstellende Medien für die Edewechter Schulen benötigt werden, schlägt die Verwaltung, auch und gerade im Hinblick auf die notwendigen Investitionen in anderen Bereichen, vor,

die Anschaffung  der gewünschten Medien mit Eigenmitteln erst dann zu realisieren, wenn feststeht, dass die Fördertöpfe komplett ausgeschöpft sind.

 

Für die Beantragung und erfolgreiche Gewährung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule ist außerdem die Erarbeitung eines Medienbildungskonzeptes erforderlich.

Dieses wird konkrete Aussagen zur Ausstattungsplanung, zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenem Curriculum sowie zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte enthalten.

 

Dieses Medienbildungskonzept ist bisher lediglich für die Edewechter Oberschule fertiggestellt. Weitere Anschaffungen sollten erst getätigt werden, wenn diese Konzepte vorliegen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Grundschule wird wird für die Anschaffung eines mobilen Aufladekoffers, zwei I-Pads sowie einer Dokumentenkamera ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 3.000,- €, gewährt.

 

2. Der Grundschule Osterscheps wird für die Anschaffung eines interaktiven Touchdisplay inklusive höhenverstellbarer Wandhalterung sowie Zubehör, Montage und Einrichtung ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 7.000,- €, gewährt.

 

3. Eine Umsetzung erfolgt erst, wenn ersichtlich ist, dass die über den DigitalPaktSchule zur Verfügung stehenden Fördergelder nicht ausreichend sind, um die Anschaffungen zu tätigen. 


Anlagen:

-       Anträge Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps

-       Medienkonzepte der Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps