Finanzierung:
Sachdarstellung:
Aus der Bauerschaft Jeddeloh II wird seit längerem der dringliche Wunsch
geäußert, insbesondere für die Eigenentwicklung des Dorfes Wohnbaugrundstücke
bereit zu stellen, um so auch für die jüngere Dorfgeneration Baumöglichkeiten
zu schaffen. In den vergangenen Jahren ist hierzu von der Verwaltung die
Verfügbarkeit verschiedener Flächen in Jeddeloh II geprüft worden. Diese
Bemühungen hatten aber leider bislang nicht zum Erfolg geführt.
Hierbei hatte man sich bislang insbesondere auf die bereits im
Städtebaulichen Entwicklungskonzept skizzierten Bereiche südlich des
Küstenkanals konzentriert. In dem o.g. Konzept wurde seinerzeit bereits
festgestellt, dass innerhalb der gültigen Flächennutzungsplandarstellungen nur
noch geringe Flächenreserven zur Verfügung stehen. Der Neudarstellung von
Flächen an anderer Stelle in Jeddeloh II standen insbesondere
landwirtschaftliche Belange entgegen. Ein Auszug aus dem Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Nunmehr konnte allerdings eine Fläche zur Größe von rd. 6,5 ha nördlich
der Gartenstraße durch die Gemeinde erworben werden. Das einer Nutzung als
Wohnbaufläche entgegenstehende Hemmnis einer landwirtschaftlichen Nutzung
dieses Bereiches, wie es noch im Städtebaulichen Entwicklungskonzept
dargestellt ist, ist inzwischen entfallen. Die Landwirtschaft wurde
zwischenzeitlich eingestellt. Ein Übersichtsplan des Bereiches, der nunmehr für
die Siedlungsentwicklung in Jeddeloh II zur Verfügung steht, kann der Anlage
Nr. 2 entnommen werden. Die dort schraffiert dargestellten Flächen stellen
gleichzeitig die denkbare Baugebietsabgrenzung dar.
Wie dem als Anlage Nr. 3
beigefügten Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2013 zu entnehmen ist,
ist der Großteil der Fläche derzeit außerdem auch auf Ebene des
Flächennutzungsplanes noch nicht als Wohnbaufläche dargestellt, so dass im
Falle einer Baugebietsausweisung parallel eine Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen wäre. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches
kann der Anlage Nr. 4 entnommen werden.
Hinzuweisen ist, dass die innere Erschließung des Baugebietes über die
Herstellung einer Erschließungsstraße an die Gartenstraße zwischen den
Hausnummern 3 und 5 erfolgen kann. Die hierfür erforderlichen Flächen wurden
ebenfalls durch die Gemeinde erworben.
Um jetzt die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Ausweisung von
Wohnbauflächen für Jeddeloh II zu schaffen, sollte deshalb für den gesamten
Bereich eine 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt werden
und der Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich Gartenstraße“ aufgestellt werden.
Aufgrund der Größe der Fläche wäre aber die Erschließung und Vermarktung der
Fläche in mehreren Teilabschnitten vorzunehmen. Lage und Zuschnitt der Fläche
kommen hierbei einer abschnittsweisen Erschließung entgegen.
Zu erwähnen ist weiterhin, dass die Verwaltung derzeit anstrebt, im
weiteren westlichen Bereich der Gartenstraße einen zusätzlichen Zugang zum
möglichen Baugebiet zu erlangen. Soweit dies gelingen sollte, kann die Planung
um diese Erschließungsvariante ergänzt werden.
Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Schritt zunächst den
Aufstellungsbeschluss für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie
für den Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich Gartenstraße“ vorzubereiten.
Zur nächsten Sitzung des Bauausschusses im neuen Jahr wird die Verwaltung
dann Vorentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung für das weitere
Bauleitplanverfahren vorlegen.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll
a) für
den sich aus der Anlage Nr. 4 der Beschlussvorlage zu TOP 9 der Sitzung des
Bauausschusses am 19.11.2019 ergebenden Bereich eine 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und
b) für
den sich aus der Anlage Nr. 2 der Beschlussvorlage zu TOP 9 der Sitzung des
Bauausschusses am 19.11.2019 ergebenden Bereich der Bebauungsplan Nr. 198
„nördlich Gartenstraße“ in Jeddeloh II aufgestellt werden.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Vorentwürfe zu erarbeiten. Diese werden zur
Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur
nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Beratung vorgelegt.
Anlagen:
-
Städtebauliches
Entwicklungskonzept
-
Übersichtsplan
und Geltungsbereich Bebauungsplan
-
Auszug
Flächennutzungsplan 2013
-
Übersichtsplan
und Geltungsbereich Flächennutzungsplanänderung