Betreff
Schützenverein Wildenloh e. V. - Förderung einer elektronischen Scheibenanlage
Vorlage
2019/FB II/3171
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 einzuplanen.

 

 


Sachdarstellung:

Der Schützenverein Wildenloh möchte, wie bereits der Großteil der anderen Edewechter Schützenvereine, nunmehr auch auf eine elektronische Scheibenanlage umstellen. Außerdem soll die Beleuchtung der Anlage erneuert werden, da die derzeitige Beleuchtung von der Lichtausbeute her nicht mehr den Wettkampfanforderungen entspricht und außerdem energetisch optimiert werden soll.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden Mittel in Höhe von insgesamt 30.900,- € benötigt.

 

Der Verein nimmt mit insgesamt fünf Mannschaften an Wettkämpfen auf Bezirks- und Kreisebene teil. Die neue Anlage verbessert die Trainingsmöglichkeiten und ist inzwischen im Wettkampfbereich Standard. Es ist vorgesehen, die Anlage im Jahr 2020 im Falle einer Bewilligung zu beschaffen.

 

Der Verein verfügt derzeit über einen Mitgliederbestand von 81 Mitgliedern lt. Bestandsliste des Kreissportbundes, davon sind 10 % Jugendliche und 19 % Senioren. Der Antrag des Schützenvereins Wildenloh wäre damit gemäß der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht für eine bestandssichernde Maßnahme in die Förderkategorie „ROT“ einzustufen. Dies entspricht einer maximalen Förderquote von bis zu 55  %. Gemäß Nr. II der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht wird der Sportstättenbau jedoch mit maximal einem Drittel der notwendigen Gesamtaufwendungen gefördert. Der Verein beantragt die Gewährung eines Zuschusses unter Berücksichtigung einer Förderung durch den Landessportbund und den Landkreis Ammerland. Ebenso beabsichtigt der Verein Eigenmittel in Höhe von 6.800,- € einzusetzen.

 

Einen entsprechenden Förderantrag hat die Gemeinde Edewecht an den Landkreis Ammerland gesandt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Schützenverein Wildenloh für die Anschaffung einer elektrischen Scheibenanlage sowie der energetischen Erneuerung der Beleuchtung einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 10.300,- €, zu gewähren.

 

Die Gemeinde Edewecht hat in der Vergangenheit Anträge anderer Edewechter Schützenvereine in ähnlicher Höhe ebenfalls gefördert.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Schützenverein Wildenloh wird für die Anschaffung einer elektronischen Scheibenanlage sowie für die energetische Erneuerung der Beleuchtung der Schießanlage eine Zuwendung in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 10.300,- €, bewilligt. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ebenfalls Förderungen durch den Landessportbund und den Landkreis Ammerland gewährt werden. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen   

 


Anlagen:

Antrag Schützenverein Wildenloh