Betreff
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich "Karpfenteich" - Antrag der Frakionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen,
Erarbeitung konkreter Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Vorlage
2019/FB III/3163
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Mit dem als Anlage Nr. 1 anliegenden Antrag streben die Antragsteller die Herbeiführung einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich „Karpfenteich“, die Öffnung des Areal in Richtung des Kleinbahn-Radwanderweges sowie die Sanierung beider Gewässer an. Der Antrag wurde erstmals bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 05.02.2019 sowie der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.03.2019 beraten. Auf die Beratungsunterlagen (2018/FBIII/2913) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Seinerzeit wurde beschlossen, dass durch die Antragsteller Vorschläge zur Lichtung des Baumbestandes an den Karpfenteichen erarbeitet werden sollten, um auf dieser Grundlage die Angelegenheit weiter zu beraten.

 

Vor der Sitzung des Bauausschusses am 02.04.2019 wurden von den Antragstellern auf Grundlage der als Anlage Nr. 2 beigefügten Planungsskizzen erste Planungsüberlegungen in einem Ortstermin vorgestellt.

 

In der Folge sind durch die Verwaltung insbesondere die naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung des Bereiches mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland erörtert worden, da der Bereich bislang vollständig als „besonders geschütztes Biotop“ eingestuft wurde.  Durch den Landkreis wurde dies zum Anlass genommen, für den Bereich der Karpfenteiche eine Neubewertung vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem als Anlage Nr. 3 zu entnehmenden Benachrichtigungsschreiben des Landkreises Ammerland zu entnehmen.

 

Danach erstreckt sich die Einstufung als besonders geschütztes Biotop zukünftig ausschließlich auf das westliche Gewässer. Hier ist ein Eingriff in Gewässer und Uferbereiche nicht zulässig, da hier eine Sukzession stattfinden soll. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde wären aber Pflegemaßnahmen, wie z.B. die Entnahme standortfremder Gehölze (wie z.B. Ahornbäume) möglich. Weitergehende Maßnahmen wären aber auf den östlichen Teich und dessen Uferbereich zu beschränken. Auch hier wären konkrete Eingriffe mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

 

Die angestrebten Maßnahmen werden in der Sitzung durch die Antragsteller vorgetragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten.

 

 


Anlagen:

-       Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen

-       Planungsskizzen

-       Benachrichtigung des Landkreises Ammerland