Erarbeitung konkreter Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Mit dem als Anlage Nr. 1 anliegenden Antrag streben die
Antragsteller die Herbeiführung einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im
Bereich „Karpfenteich“, die Öffnung des Areal in Richtung des
Kleinbahn-Radwanderweges sowie die Sanierung beider Gewässer an. Der Antrag
wurde erstmals bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 05.02.2019 sowie
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.03.2019 beraten. Auf die
Beratungsunterlagen (2018/FBIII/2913) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Seinerzeit wurde beschlossen, dass durch die Antragsteller Vorschläge zur
Lichtung des Baumbestandes an den Karpfenteichen erarbeitet werden sollten, um
auf dieser Grundlage die Angelegenheit weiter zu beraten.
Vor der Sitzung des Bauausschusses am 02.04.2019 wurden von den
Antragstellern auf Grundlage der als Anlage Nr. 2 beigefügten
Planungsskizzen erste Planungsüberlegungen in einem Ortstermin vorgestellt.
In der Folge sind durch die Verwaltung insbesondere die
naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung des Bereiches
mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland erörtert worden,
da der Bereich bislang vollständig als „besonders geschütztes Biotop“
eingestuft wurde. Durch den Landkreis
wurde dies zum Anlass genommen, für den Bereich der Karpfenteiche eine Neubewertung
vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem als Anlage Nr. 3 zu
entnehmenden Benachrichtigungsschreiben des Landkreises Ammerland zu entnehmen.
Danach erstreckt sich die Einstufung als besonders geschütztes Biotop
zukünftig ausschließlich auf das westliche Gewässer. Hier ist ein Eingriff in
Gewässer und Uferbereiche nicht zulässig, da hier eine Sukzession stattfinden
soll. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde wären aber
Pflegemaßnahmen, wie z.B. die Entnahme standortfremder Gehölze (wie z.B.
Ahornbäume) möglich. Weitergehende Maßnahmen wären aber auf den östlichen Teich
und dessen Uferbereich zu beschränken. Auch hier wären konkrete Eingriffe mit
der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Die angestrebten Maßnahmen werden in der Sitzung durch die Antragsteller
vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu erarbeiten.
Anlagen:
-
Gemeinsamer
Antrag der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen
-
Planungsskizzen
-
Benachrichtigung
des Landkreises Ammerland