Betreff
Wahl einer/eines Ratsvorsitzenden
Vorlage
2019/FB I/3132
Aktenzeichen
FB I 111.01.01.20.37
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 11.09.2019 teilte Ratsherr Axel Hohnholz mit, die Funktion des Ratsvorsitzenden in der Ratssitzung am 30.09.2019 aufgeben zu wollen.

 

Gem. § 61 NKomVG i. V. m. § 52 NKomVG ist für einen solchen Fall keine unverzügliche Neuwahl geboten. Es ist vielmehr zulässig, für eine Übergangszeit die Vertretungsregelung greifen zu lassen, solange die Funktionsfähigkeit des Rates gewährleistet ist.

 

Bei Wahl einer/eines neuen Ratsvorsitzenden beschränkt sich die Amtsdauer der/des neuen Amtsinhabers auf die restliche Dauer der Wahlperiode.

 

Wahlvorschlagsberechtigt und wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Rates einschl. der Bürgermeisterin.

 

Wählbar sind ausschließlich Abgeordnete.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 NKomVG, danach wird grds. schriftlich gewählt, es sei denn, es steht nur eine Person zu Wahl. In diesem Fall kann durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden. Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Vertretung erforderlich, mithin 18 Stimmen. Im zweiten Wahlgang ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Ratsvorsitzenden zu ziehende Los.

 

Derzeitiger stellvertretender Ratsvorsitzender ist lt. Beschluss vom 08.11.2016 RH Wolfgang Krüger. Sofern die Stellvertretung in diesem Zuge geändert werden soll, ist hierüber ein gesonderter Beschluss zu fassen.

 

 


 

 


Anlagen:

Schreiben des RH Hohnholz vom 11.09.2019