Finanzierung:
Die zusätzlichen für das
Haushaltsjahr 2019 benötigten Finanzmittel in Höhe von ca. 2.650,- € können
über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2019 gedeckt
werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2020 wären im Rahmen
der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e. V. hat mit Schreiben vom
04.07.2019 eine Erhöhung der jährlichen Kindergartenplatzförderung in Höhe von
488,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht
beantragt.
Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanpassung der
Erzieherinnen des Waldkindergartens auf TVöD-Niveau begründet.
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten besteht nunmehr seit über 20
Jahren und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden
Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit
besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 13 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den
Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet
eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.
Im vergangenen Kindergartenjahr konnte der Waldkindergarten aufgrund der
Erhöhung des freiwilligen Zuschusses die Gehälter seiner Erzieherinnen
entsprechend anpassen, sodass im Vergleich zu den Beschäftigten nach den
Bestimmungen des TVöD ein Gehaltsniveau von 93 % erreicht werden konnte.
Mit dem jetzigen Erhöhungsantrag verfolgt der Kindergarten das Ziel, die
Vergütungen seiner Erzieherinnen auf das Niveau des TVöD anzuheben. Außerdem soll
neben der Honorierung der hervorragenden Arbeit dem vorherrschenden
Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Der Verein trägt sich seit der Beitragsfreiheit aus den Landeszuschüssen
sowie den freiwilligen Zuschüssen der Kommunen. Zurzeit erhält der Verein einen
Zuschuss pro Kind und Jahr in Höhe von 3.279,- €.
Aufgrund des Fachpersonalmangels ist es aus Sicht der Verwaltung
notwendig, das Lohnniveau dem TVöD-Niveau anzupassen.
Bei einer Anhebung der Gehälter auf TVöD-Niveau steigen die Kosten des
Waldkindergartens für das Kindergartenjahr 2019/2020 auf insgesamt 94.752,- €.
Ohne Berücksichtigung der freiwilligen kommunalen Zuschüsse erzielt der
Verein neben geringen Vereinsbeiträgen Einnahmen aus der Finanzhilfe des Landes
Niedersachsen.
Da die Finanzhilfe zum 01.08.2018 aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 %
auf 55 % angehoben wurde, wird der Verein im laufenden Kindergartenjahr
hier Einnahmen in Höhe von ca. 37.900,- € generieren können, sodass ohne
Berücksichtigung der kommunalen Zuschüsse ein Defizit in Höhe von ca. 56.505,-
€, also 3.767,- € pro Platz, entstehen wird.
Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an
und spricht sich dafür aus, dem Waldkindergarten Friedrichsfehn rückwirkend zum
01.08.2019 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht einen freiwilligen Zuschuss in
Höhe von 3.767,- € zu gewähren, um eine Anpassung der Vergütungen der
Erzieherinnen auf das TVöD-Niveau und somit den Fortbestand des
Waldkindergartens gewährleisten zu können.
Beschlussvorschlag:
Dem Waldkindergarten
Friedrichsfehn e. V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich
3.767,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2019
gewährt.
Anlagen:
- Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e. V. vom 04.07.2019