Betreff
Friedrichsfehner Waldkindergarten e. V. - Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Vorlage
2019/FB II/3125
Aktenzeichen
Schö
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2019 benötigten Finanzmittel in Höhe von ca. 2.650,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2019 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2020 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.

 


Sachdarstellung:

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e. V. hat mit Schreiben vom 04.07.2019 eine Erhöhung der jährlichen Kindergartenplatzförderung in Höhe von 488,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht  beantragt.

 

Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanpassung der Erzieherinnen des Waldkindergartens auf TVöD-Niveau begründet.

 

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten besteht nunmehr seit über 20 Jahren und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 13 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.

 

Im vergangenen Kindergartenjahr konnte der Waldkindergarten aufgrund der Erhöhung des freiwilligen Zuschusses die Gehälter seiner Erzieherinnen entsprechend anpassen, sodass im Vergleich zu den Beschäftigten nach den Bestimmungen des TVöD ein Gehaltsniveau von 93 % erreicht werden konnte.

 

Mit dem jetzigen Erhöhungsantrag verfolgt der Kindergarten das Ziel, die Vergütungen seiner Erzieherinnen auf das Niveau des TVöD anzuheben. Außerdem soll neben der Honorierung der hervorragenden Arbeit dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

 

Der Verein trägt sich seit der Beitragsfreiheit aus den Landeszuschüssen sowie den freiwilligen Zuschüssen der Kommunen. Zurzeit erhält der Verein einen Zuschuss pro Kind und Jahr in Höhe von 3.279,- €.

 

Aufgrund des Fachpersonalmangels ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, das Lohnniveau dem TVöD-Niveau anzupassen.

 

Bei einer Anhebung der Gehälter auf TVöD-Niveau steigen die Kosten des Waldkindergartens für das Kindergartenjahr 2019/2020 auf insgesamt 94.752,- €.

 

Ohne Berücksichtigung der freiwilligen kommunalen Zuschüsse erzielt der Verein neben geringen Vereinsbeiträgen Einnahmen aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen.

 

Da die Finanzhilfe zum 01.08.2018 aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 55 % angehoben wurde, wird der Verein im laufenden Kindergartenjahr hier Einnahmen in Höhe von ca. 37.900,- € generieren können, sodass ohne Berücksichtigung der kommunalen Zuschüsse ein Defizit in Höhe von ca. 56.505,- €, also 3.767,- € pro Platz, entstehen wird.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, dem Waldkindergarten Friedrichsfehn rückwirkend zum 01.08.2019 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3.767,- € zu gewähren, um eine Anpassung der Vergütungen der Erzieherinnen auf das TVöD-Niveau und somit den Fortbestand des Waldkindergartens gewährleisten zu können.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e. V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 3.767,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2019 gewährt.

 


Anlagen:

- Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e. V. vom 04.07.2019