Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Zur Entscheidung
steht mit dieser Vorlage ausschließlich die für den Bau der Kindertagesstätte
erforderliche Bauleitplanung. Die Kosten hierfür sind über den Ansatz der
allgemeinen Planungskosten im Haushalt 2019 abgedeckt.
Sachdarstellung:
Für den geplanten Neubau der 5-gruppigen Kindertagesstätte in
Friedrichsfehn an der Straße „Am Ortsrand“ wurde im Verwaltungsausschuss am
25.06.2019 nach vorheriger Beratung in der gemeinsamen Sitzung des
Bauausschusses mit dem Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss am 04.06.2019 der
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die Durchführung einer 6. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 128 gefasst. Auf die entsprechende Beratungsvorlage Nr.
2019/FB III/3047 wird verwiesen.
Auf Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes ist nach vorheriger
Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 16.07.2019 in der Zeit vom 24.07.2019
bis 28.08.2019 die öffentliche Auslegung der Planung erfolgt. Der Planentwurf
liegt (in verkleinerter Form) als Anlage Nr. 1 bei.
Von privater Seite sind in dieser Zeit keine Anregungen und Hinweise zu
der Planung vorgetragen worden. Die von Seiten der beteiligten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Aus den Stellungnahmen ergibt sich kein inhaltlich relevanter
Änderungsbedarf. Die zu den Anregungen und Hinweisen erarbeiteten
Abwägungsvorschläge sind der Anlage Nr. 3 zu entnehmen.
Unter Beachtung dieser Abwägungsvorschläge kann die Planung nunmehr zum
Abschluss gebracht und damit die bauplanungsrechtliche Grundlage für den Neubau
der Kindertagesstätte geschaffen werden.
Zum Sachstand der Objektplanung kann berichtet werden, dass der Bauantrag
für die 5-gruppige Einrichtung dem Landkreis Ammerland bereits zur Bearbeitung
und Genehmigung auf Grundlage der sog. Planreife der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 128 gem. § 33 BauGB vorliegt. Die Erd- und Bauhauptarbeiten
befinden sich derzeit in der Ausschreibung.
Beschlussvorschlag:
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 128 in der Zeit vom 24.07.2019 bis 28.08.2019 eingegangenen
Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am
16.09.2019 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128, der aufgrund des
BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen.
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
bekannt zu machen.
Anlagen:
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Planentwurf
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Stellungnahmen
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Abwägungsvorschläge