Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 "KiTa Friedrichsfehn" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
2019/FB III/3119
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Zur Entscheidung steht mit dieser Vorlage ausschließlich die für den Bau der Kindertagesstätte erforderliche Bauleitplanung. Die Kosten hierfür sind über den Ansatz der allgemeinen Planungskosten im Haushalt 2019 abgedeckt.

 

 


Sachdarstellung:

Für den geplanten Neubau der 5-gruppigen Kindertagesstätte in Friedrichsfehn an der Straße „Am Ortsrand“ wurde im Verwaltungsausschuss am 25.06.2019 nach vorheriger Beratung in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses mit dem Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss am 04.06.2019 der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die Durchführung einer 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 gefasst. Auf die entsprechende Beratungsvorlage Nr. 2019/FB III/3047 wird verwiesen.

 

Auf Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes ist nach vorheriger Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 16.07.2019 in der Zeit vom 24.07.2019 bis 28.08.2019 die öffentliche Auslegung der Planung erfolgt. Der Planentwurf liegt (in verkleinerter Form) als Anlage Nr. 1 bei.

 

Von privater Seite sind in dieser Zeit keine Anregungen und Hinweise zu der Planung vorgetragen worden. Die von Seiten der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Aus den Stellungnahmen ergibt sich kein inhaltlich relevanter Änderungsbedarf. Die zu den Anregungen und Hinweisen erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind der Anlage Nr. 3 zu entnehmen.

 

Unter Beachtung dieser Abwägungsvorschläge kann die Planung nunmehr zum Abschluss gebracht und damit die bauplanungsrechtliche Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte geschaffen werden.

 

Zum Sachstand der Objektplanung kann berichtet werden, dass der Bauantrag für die 5-gruppige Einrichtung dem Landkreis Ammerland bereits zur Bearbeitung und Genehmigung auf Grundlage der sog. Planreife der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 gem. § 33 BauGB vorliegt. Die Erd- und Bauhauptarbeiten befinden sich derzeit in der Ausschreibung.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Zeit vom 24.07.2019 bis 28.08.2019 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2019 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

-       Planentwurf

-       Stellungnahmen

-       Abwägungsvorschläge