Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 195 "westlicher Ortseingang Friedrichsfehn" in Kleefeld/Friedrichsfehn,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der ersten und erneuten öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Feststell ungs- und Satzungsbeschlusses
Vorlage
2019/FB III/3116
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Für den von der vorliegenden Planung umfassten Bereich am westlichen Ortseingang von Friedrichsfehn wurden vom Verwaltungsausschuss am 13.03.2018 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 27.02.2018 die Durchführung einer 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ beschlossen.

 

Seither wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie eine erste öffentliche Auslegung der Planungen einschließlich Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Aufgrund der seit Durchführung der öffentlichen Auslegung erfolgten intensiven Auseinandersetzung von Teilen der Einwohnerschaft Friedrichsfehns wurde die Planung einschließlich einer intensiven öffentlichen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen in weiteren Sitzung ausführlich erörtert. Verwiesen sei im Ganzen hierzu auf die nachfolgend aufgeführten Beratungsvorgänge:

 

-       2018/FB III/2659

-       2018/FB III/2836

-       2019/FB III/2994

-       2019/FB III/2999

-       2019/FB III/3044

 

sowie auf die zu den entsprechenden Sitzungen ergangenen Sitzungsprotokolle.

 

Zuletzt wurde zu den Planungen eine erneute öffentliche Auslegung sowie Einholung der Stellungnahmen der fachlich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den geänderten Teilen der Planung durchgeführt. Die Änderungen an dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195 erfolgten mit Blick auf die Akzeptanz der Planung hierbei insbesondere zur Berücksichtigung von Anregungen aus der Einwohnerschaft. Der zur erneuten Auslegung gelangte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195 kann (in verkleinerter Form) der Anlage Nr. 1 entnommen werden.

 

Die erneute Beteiligung zu den Planungen ist zwischenzeitlich unter wiederum reger Beteiligung von Teilen der Einwohnerschaft Friedrichsfehns zum Abschluss gebracht worden.

 

Die sowohl zu den Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung als auch zu den Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung erarbeiteten Abwägungsvorschläge können, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen, den Anlagen Nr. 2 bis 4 entnommen werden. In der Sitzung wird zum Ganzen Frau Dipl.-Ing. Rita Abel vom Planungsbüro NWP, Oldenburg, vortragen.

 

Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, kann unter Berücksichtigung der vorliegenden Abwägungsvorschläge das Bauleitplanverfahren nunmehr mit dem Satzungs- und Feststellungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.

 

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass bislang von Seiten der Eigentümer der durch die Planung begünstigten Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, bislang keine Zustimmung zu einer erforderlichen städtebaulichen Vereinbarung vorliegt. In planungsrechtlicher Hinsicht unbeschadet hiervon, sollte daher der anzustrebende Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ausschließlich der vorgenannten Flurstücke erfolgen. Der vom Satzungsbeschluss ausgenommene Bereich kann ggfls. Später planungsrechtlich beordnet werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der ersten und der erneuten öffentlichen Auslegung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge, wie sie sich aus der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2019 ergeben entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.
  3. Der Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen. Hierbei werden die Flurstücke 191/8 sowie 191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, vom Satzungsbeschluss ausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 unter Ausschluss der Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, durch Teilbekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

 


Anlagen:

-       Entwurf des Bebauungsplanes (erneute öffentliche Auslegung)

-       Stellungnahmen von privat aus erster und erneuter öffentlicher Auslegung

-       Stellungnahmen TöB aus erster und erneuter öffentlicher Auslegung

-       Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus erster und erneuter öffentlicher Auslegung