Abwägung zu den Stellungnahmen aus der ersten und erneuten öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Feststell ungs- und Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Für den von der vorliegenden Planung umfassten Bereich am westlichen
Ortseingang von Friedrichsfehn wurden vom Verwaltungsausschuss am 13.03.2018
nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 27.02.2018 die Durchführung einer
17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ beschlossen.
Seither wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
sowie eine erste öffentliche Auslegung der Planungen einschließlich Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Aufgrund der seit Durchführung der öffentlichen Auslegung
erfolgten intensiven Auseinandersetzung von Teilen der Einwohnerschaft
Friedrichsfehns wurde die Planung einschließlich einer intensiven öffentlichen
Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen und Hinweisen in weiteren
Sitzung ausführlich erörtert. Verwiesen sei im Ganzen hierzu auf die
nachfolgend aufgeführten Beratungsvorgänge:
-
2018/FB
III/2659
-
2018/FB
III/2836
-
2019/FB
III/2994
-
2019/FB
III/2999
-
2019/FB
III/3044
sowie auf die zu den entsprechenden Sitzungen ergangenen
Sitzungsprotokolle.
Zuletzt wurde zu den Planungen eine erneute öffentliche Auslegung sowie
Einholung der Stellungnahmen der fachlich berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zu den geänderten Teilen der Planung durchgeführt.
Die Änderungen an dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195 erfolgten mit Blick
auf die Akzeptanz der Planung hierbei insbesondere zur Berücksichtigung von
Anregungen aus der Einwohnerschaft. Der zur erneuten Auslegung gelangte Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 195 kann (in verkleinerter Form) der Anlage Nr. 1
entnommen werden.
Die erneute Beteiligung zu den Planungen ist zwischenzeitlich unter
wiederum reger Beteiligung von Teilen der Einwohnerschaft Friedrichsfehns zum
Abschluss gebracht worden.
Die sowohl zu den Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung
als auch zu den Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung
erarbeiteten Abwägungsvorschläge können, zusammen mit den entsprechenden
Stellungnahmen, den Anlagen Nr. 2 bis 4 entnommen werden. In der Sitzung
wird zum Ganzen Frau Dipl.-Ing. Rita Abel vom Planungsbüro NWP, Oldenburg,
vortragen.
Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, kann unter Berücksichtigung der
vorliegenden Abwägungsvorschläge das Bauleitplanverfahren nunmehr mit dem
Satzungs- und Feststellungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass bislang von
Seiten der Eigentümer der durch die Planung begünstigten Flurstücke 191/8 und
191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, bislang keine Zustimmung zu einer
erforderlichen städtebaulichen Vereinbarung vorliegt. In planungsrechtlicher
Hinsicht unbeschadet hiervon, sollte daher der anzustrebende Satzungsbeschluss
über den Bebauungsplan ausschließlich der vorgenannten Flurstücke erfolgen. Der
vom Satzungsbeschluss ausgenommene Bereich kann ggfls. Später planungsrechtlich
beordnet werden.
Beschlussvorschlag:
- Zu
den während der ersten und der erneuten öffentlichen Auslegung zur 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 195
„westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ eingegangenen Stellungnahmen wird
im Sinne der Abwägungsvorschläge, wie sie sich aus der Beschlussvorlage
zur Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2019 ergeben entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender
Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 195
„westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird in der vorgelegten Form als
Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen.
Hierbei werden die Flurstücke 191/8 sowie 191/17 der Flur 21, Gemarkung
Edewecht, vom Satzungsbeschluss ausgenommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 unter Ausschluss der Flurstücke 191/8 und
191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, durch Teilbekanntmachung in Kraft
zu setzen.
Anlagen:
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Entwurf
des Bebauungsplanes (erneute öffentliche Auslegung)
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Stellungnahmen
von privat aus erster und erneuter öffentlicher Auslegung
-
Stellungnahmen
TöB aus erster und erneuter öffentlicher Auslegung
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Abwägungsvorschläge
zu den Stellungnahmen aus erster und erneuter öffentlicher Auslegung