Betreff
Anträge auf Änderung von Bebauungsplänen hinsichtlich der überbaubaren rückwärtigen Grundstücksfläche a) Bebauungsplan Nr. 114 in Portsloge; b) Bebauungsplan Nr. 12 in Wildenloh
Vorlage
2019/FB III/3101
Aktenzeichen
FB III - Beh
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

 

a) Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 in Portsloge

Die Eigentümerin des derzeit noch unbebauten Grundstücks Flurstück 70/4 der Flur 18, Gemarkung Edewecht, hat einen Antrag auf Verdichtung der Bebauung für ihr Grundstück an der Gemeindestraße „Vor den Wiesen“ gestellt. Dieser Antrag ist in der Anlage Nr. 1 beigefügt.

Hierüber wurde in der Sitzung am 05.02.2019 (Vorlage Nr. 2019/FB III/2933) beraten und beschlossen, dass die Verwaltung vor Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke 70/3 und 70/5 der Flur 18, Gemarkung Edewecht, Einvernehmen über die Planungsinhalte und Rahmenbedingungen einschließlich der Kosten herbeiführen soll.  

Diesem Beschlussvorschlag ist der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.02.2019 gefolgt.

 

Seitens der Verwaltung sind die entsprechenden Eigentümer über die Planungsabsichten schriftlich in Kenntnis gesetzt worden. 

Von den benachbarten Eigentümern ist der dem Anschreiben gefügte Rückmeldebogen hier mit der Rückmeldung, dass eine Bebauungsplanänderung nicht gewünscht wird, wieder eingereicht worden. Dies erfolgte teilweise auch nach ergänzender Erläuterung durch die Verwaltung im persönlichen Gespräch. 

 

Somit wird festgestellt, dass ein Änderungsverfahren nicht einzuleiten ist. Die Antragstellerin wird entsprechend informiert.

 

b) Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 in Wildenloh

Der Eigentümer des Grundstücks Flurstück 167 der Flur 30, Gemarkung Edewecht, belegen Wildenlohsdamm 16, hat einen Antrag auf Erweiterung der rückwärtigen überbaubaren Grundstücksfläche für sein Grundstück gestellt. Dieser Antrag ist in der Anlage Nr. 2 beigefügt. Hierüber wurde ebenfalls in der Sitzung am 05.02.2019 (Vorlage Nr. 2019/FB III/3001) beraten und ein gleichlautender Beschluss gefasst. Auch diesem ist der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.02.2019 gefolgt.

 

Auch hier wurden die Eigentümer der Flurstücke 164/23 und 164/22 der Flur 30 angeschrieben und über die Planungsabsichten informiert. Auch hier haben sich die Anlieger dahingehend geäußert, dass eine Bebauungsplanänderung nicht gewünscht wird.

 

Auch hier ist folglich kein Änderungsverfahren einzuleiten. Der Antragsteller wird hierüber informiert.

 


Anlagen:

-       Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes