Erarbeitung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht konnte im vergangenen Jahr an der Portsloger Straße
in Portsloge eine Fläche zur Größe von etwa 1,3 ha zum Zweck der Ausweisung von
Wohnbaugrundstücken erwerben. Die Lage der Fläche kann der Anlage Nr. 1
entnommen werden.
Um die Fläche nunmehr entsprechend zu entwickeln, wird vorgeschlagen, für
den sich aus der Anlage Nr. 2 ergebenden Bereich einen Bebauungsplan zur
Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes aufzustellen.
Die Fläche ist in planungsrechtlicher Hinsicht derzeit noch dem
Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Da sich der Geltungsbereich in
planungsrechtlicher Hinsicht aber an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil
gemäß § 34 BauGB anschließt und mit der Planung eine überbaubare Grundfläche
von weniger als 10.000 m² festgesetzt wird (Geltungsbereich abzüglich
Verkehrsflächen, Anpflanzungsflächen u.ä.), kann hier das beschleunigte
Verfahren gemäß §§ 13 a, 13 b BauGB durchgeführt werden, wonach in einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung Außenbereichsflächen unter den oben
genannten Voraussetzungen einbezogen werden können. Hierdurch wird es möglich,
die Bauflächen noch bis zum Herbst dieses Jahres planerisch für eine Bebauung
bereitzustellen.
Es ist daher vorgesehen, in der Sitzung bereits ein städtebauliches
Konzept sowie einen Entwurf der Planzeichnung für das Baugebiet vorzustellen.
In der Planung können allgemeine und gartengestalterische (Stichwort:
Schottergärten) Aspekte aufgegriffen werden.
Um den oben genannten zeitlichen Vorteil nutzen zu können wird deshalb
vorgeschlagen, für dieses Gebiet den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und
die öffentliche Auslegung auf der Grundlage eines in der Sitzung aus dem
Städtebaulichen Konzept entwickelten Planentwurfes zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund
der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden
Fassung soll für den sich aus der Nr. ___ zum Protokoll über die
Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2019 ergebenden Bereich im
beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13 a, 13 b BauGB der Bebauungsplan Nr.
197 in Portsloge aufgestellt werden.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden
Entwurfes einschließlich örtlicher Bauvorschriften zur Gewährleistung der
gestalterischen Einbindung der zukünftigen Bebauung in das Ortsbild, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Anlagen:
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Lageplan
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Geltungsbereich