Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 - 2022
Vorlage
2019/FB I/3058
Aktenzeichen
FB I - Pa 111.05.02.10
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aufgrund der Empfehlungen aus der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses am 04.06.2019, den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte in Friedrichsfehn mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 2,8 Mio. € sowie die Erweiterung des Kindergartens Lüttje Hus um eine Gruppe mit einem Investitionsbedarf von rd. 350.000 € auf den Weg zu bringen, wird zur Finanzierung dieser Maßnahmen der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Bei dieser Gelegenheit werden auch eine Reihe weiterer haushaltswirksamer Veränderungen berücksichtigt.

 

Ergebnishaushalt 2019

Entgegen der Ursprungsplanung werden die Erträge im Ergebnishaushalt um 1.120.000 € erhöht. Dieser Erhöhung liegen im Einzelnen folgende Änderungen zugrunde:

 

 

UrsprungsHH

Nachtrag

Differenz

Gewerbesteuer

5.500.000 €

6.500.000 €

+1.000.000 €

Gem.-Ant. ESt.

10.082.500 €

9.593.800 €

-488.700 €

Gem.-Ant. USt.

1.082.400 €

1.224.100 €

+141.700 €

Schlüsselzuw.

6.984.700 €

6.723.000 €

-261.700 €

Sonst. allg. Zuw.

446.800 €

447.400 €

600 €

Zuw. für lfd. Zwecke

0,00 €

728.100 €

728.100 €

 

 

Summe:

+1.120.000 €

 

Die Einplanung des Zuschusses vom Landkreis in Höhe von 728.100 € erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises. Der Ansatz zur Gewerbesteuer wurde der unterjährigen Entwicklung angepasst. Die übrigen Veränderungen resultieren aus der Berücksichtigung der Zahlen aus der Steuerschätzung für den Monat Mai.

 

Auf der Aufwandsseite wurden korrelierend zur Veränderung der Erträge die Gewerbesteuer- und Kreisumlage sowie die allgemeine Umlage an das Land angepasst, daraus resultieren Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt 19.100 €. Zudem wurde die bereits beschlossene außerplanmäßige Aufwendung im Zusammenhang mit der Vereinbarung des Landes über die Linksabbiegespur zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 195 in Friedrichsfehn (kapitalisierte Erneuerungs- und Erhaltungskosten sowie Winterdienst) in Höhe von 123.400 € berücksichtigt. Ferner wurde die Liquiditätshilfe an den Immobilienbetrieb aus dem Finanz- in den Ergebnishauhalt übertragen. Daraus resultieren Mehraufwendungen in Höhe von 433.400 €.

 

Die genannten Veränderungen führen insgesamt zu einer Ergebnisverbesserung in Höhe von 705.700 €.

 

Finanzhaushalt 2019

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich im gleichen Maße und beträgt demnach 2.397.500 €.

 

Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten wurden die Zuschüsse für die Schaffung weiterer Krippenplätze in Friedrichsfehn (Anbau fünfte Gruppe) und für die Erweiterung der Kita Lüttje Hus berücksichtigt. Dadurch erhöhen sich die Einzahlungen um 302.000 € auf insgesamt 4.461.300 €. Bei den Auszahlungen wurden die Ansätze für die bereits benannten Maßnahmen (Anbau Lüttefehn: 460.000 € und Erweiterung Lüttje Hus 350.000 €) sowie weitere 600.000 € als erste Rate für die Schaffung einer weiteren Kindertagesstätte in Friedrichsfehn veranschlagt. Insgesamt verschlechtert sich der Saldo aus Investitionstätigkeit um 827.200 € auf -7.151.000 €. Unter weiterer Berücksichtigung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit ist von einem Liquiditätsabfluss in Höhe von 5.418.900 € auszugehen. Der planmäßige Kassenbestand zum 31.12.2019 beträgt unter weiterer Berücksichtigung von Haushaltsresten und haushaltsunwirksamer Auszahlungen demnach 2.004.064 €.

 

Aufgrund der aktuellen Liquiditätsplanung wird es erforderlich, den Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten um 1,0 Mio. € auf insgesamt 3,5 Mio. € zu erhöhen.

 

Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum 2020 – 2022

 

Im Ergebnisplanungszeitraum sind die Ergebnisse aus der Mai-Steuerschätzung ebenfalls eingeflossen. Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind demnach Mindererträge über den in Rede stehenden Zeitraum in Höhe von 2.564.100 € einzuplanen. Ferner sind reduzierte Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von voraussichtlich 308.600 € eingeplant. Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre wurde die Erträge aus der Gewerbesteuer - wie auch im laufenden Jahr - positiver eingeschätzt und der Ansatz jeweils mit 6.500.000 € veranschlagt. Über den Gesamtzeitraum ergeben sich daraus Mehrerträge in Höhe von 3.000.000 €. Im Ergebnisplanungszeitraum wird weiterhin von positiven Jahresabschlüssen ausgegangen, die sich in der Summe auf 6.471.500 € belaufen. Daraus resultiert ein kumulierter Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 11.157.100 €. Unter Berücksichtigung der kumulierten Salden aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein Finanzmittelbedarf von 12.071.500 €, welcher nicht aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden kann. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass insbesondere die Finanzplanung für 2022 im Hinblick auf die investiven Auszahlungen und im Vergleich zu den Vorjahren nur sehr eingeschränkt beplant ist.

 

Finanzierungsoptionen

 

Durch die Erhöhung des Ansatzes für die Gewerbesteuer auf 6,5 Mio. € im laufenden Jahr und über den Ergebnisplanungszeitraum sind die Möglichkeiten ausgeschöpft, ohne Anpassung der Hebesätze den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zur Mitfinanzierung investiver Maßnahmen weiter zu erhöhen, weil tatsächliche Einsparungsmöglichkeiten ohne eine umfassende Aufgabenkritik und die Aufgabe freiwilliger Leistungen nicht gegeben sind.

 

Um die derzeit bestehende Unterdeckung im Finanzhaushalt auszugleichen bestehen mithin nur die nachfolgenden Möglichkeiten:

 

a) Aufnahme von Krediten in entsprechender Höhe für Investitionstätigkeit


b) Entfall oder Verschiebung investiver Maßnahmen

 

c) Erhöhung der Einzahlung aus Investitionstätigkeit durch weitere Veräußer- ungserlöse

 

Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, durch folgende Kombination von Möglichkeiten aus den Buchstaben b) und c) die Finanzierung der investiven Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum sicherzustellen:

 

-       Anpassung der Ansätze zur Finanzierung der Erweiterung an der GOBS Friedrichsfehn an den zu erwartenden tatsächlichen Mittelabfluss und Verschiebung der Schaffung der Hol- und Bringzone in das Jahr 2021 (Im Ansatz für die Maßnahme GOBS für das Jahr 2020 wird auch eine Teilsumme von ca. 50.000 € für erste Arbeiten zur Erstellung der Hol- und Bringzone berücksichtigt)

 

-       Kürzung des Ansatzes für energetische und sonstige Maßnahmen an Sportstätten um 350.000 € in 2020 und Verschiebung des verbleibenden Ansatzes in das Jahr 2021

 

-       Verschiebung der Maßnahme Erneuerung der Regenwasserkanalisation Süderesch/Roggenkamp auf das Jahr 2022

 

-       Verschiebung der Maßnahme Ausbau Breeweg von der Holljestraße bis zum Bachmannsweg auf den Zeitraum 2021 und 2022

 

-       Streichung der Maßnahme Ausbau Schoolstraat

 

-       Erhöhung des Ansatzes für die Erschließung von Wohnbaugebieten auf 662.500 € in 2020

 

-       Erhöhung des Ansatzes „Erlöse aus Grundstücksverkäufen“ auf 2.562.500 € in 2020 und auf 2.000.000 in 2021

 

-       Überarbeitung des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr und Streichung des Ansatzes für die Anschaffung eines Gerätewagens für die Feuerwehr Husbäke

 

-       Erhöhung des Ansatzes für den Breitbandausbau in 2020 auf 550.000 €, in 2021 auf 1,0 Mio. € unter gleichzeitiger Einplanung eines Zuschuss in selber Höhe sowie auf 500.000 € in 2022

 

-       Kürzung des Ansatzes für die Anschaffung einer Konferenzanlage für das Rathaus um 25.000 €

 

-       Verschiebung des Ansatzes für die Ersatzanschaffung von Spielgeräten um 100.000 € in 2020 unter entsprechender Erhöhung der Ansätze in 2021 und 2022 auf jeweils 200.000 €

 

-       Einplanung eines Ansatzes für den Austausch der Schließanlage beim Haus der Begegnung in 2020 in Höhe von 20.000 €

 

Besondere Erläuterungen bedarf an dieser Stelle die Erhöhung des Ansatzes zu den Erlösen aus Grundstücksverkäufen. Für das Jahr 2020 sind hier Bauplatzverkäufe in Jeddeloh II, am Baumschulenweg in Edewecht und im Bereich Parkstraße/Zum Stadion berücksichtigt. Die für 2021 veranschlagten Beträge berücksichtigen insbesondere auch die Option, Grundstücke aus der Altimmobilie des Alten- und Pflegeheimes nebst den drei Wohnhäusern zu veräußern. Nur unter Berücksichtigung dieser Aspekte kann aus heutiger Sicht die Finanzierung der geplanten investiven Maßnahmen sichergestellt werden.

 

Chancen und Risiken

Eines der größten Risiken liegt derzeit in der Bundesgesetzgebung zur Grundsteuer. Sollte bis Endes des Jahres kein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden sein, würden die Erträge aus der Grundsteuer in Höhe von derzeit rd. 3 Mio. entfallen.

Ein weiteres Risiko liegt in der Anhebung des Ansatzes für die Gewerbesteuer. Ob es tatsächlich im laufenden Jahr und insbesondere über den Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum gelingen wird, Erträge in Höhe von 6,5 Mio. € jährlich zu generieren, hängt sehr stark von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab und ist von der Gemeinde Edewecht nur durch die Ausweisung und Vermarktung zusätzlicher Gewerbegebiete und der damit einhergehenden Ansiedlung weiterer Gewerbesteuerzahler zu beeinflussen.

Zudem besteht das Risiko der Verteuerung der eingeplanten investiven Maßnahmen.

Für den Finanzhaushalt ist es zudem elementar, dass die eingeplanten Erlöse aus Grundstücksverkäufen auch tatsächlich vereinnahmt werden können.

 

Chancen können derzeit nur in der Hoffnung gesehen werden, dass ähnlich wie in den Vorjahren die unterjährige Entwicklung noch positiver verläuft als durch die bereits sehr optimistische Annahme prognostiziert.


Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 – 2022 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Anlagen:

 

-       Nachtragshaushaltssatzung 2019

-       Nachtragsgesamtergebnishaushalt 2019

-       Nachtragsgesamtfinanzhaushalt 2019

-       Investitionsprogramm

 

(Der vollständige Nachtragshaushaltsplan einschließlich Vorbericht und Anlagen wird zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgelegt.)