Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat am 15.06.2018 den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2013 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem
Zeitraum vom 18.02.2019 bis 29.05.2019 mit Unterbrechungen durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Entwurf des Prüfberichtes vom 31.05.2019
festgehalten. Der Jahresabschluss und der Entwurf des Prüfungsberichtes sind
als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt. Der endgültige Prüfungsbericht wird der
Gemeinde allerdings erst nach Ablauf der Einladungsfrist vorliegen.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass
der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine
Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin
sprechen.
Es wurden drei Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Zu
einem wird festgestellt, dass bei der Erstellung des Jahresabschluss 2013 eine
Korrektur der Eröffnungsbilanz irrtümlich nicht vorgenommen worden ist, die im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zugesagt wurde. Zum anderen
wurden Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis unbeabsichtigt nicht
bilanziert. Ferner wurden die Haushaltsreste zu hoch dargestellt, da einige der
dort enthaltenen Positionen schon bei den Verbindlichkeiten berücksichtigt
wurden. Hierzu wird die Bürgermeisterin mit einem Schreiben Stellung nehmen,
dass allerdings erst nach Vorlage des endgültigen Prüfungsberichtes erstellt
werden kann. Diese Stellungnahme wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt
werden.
Der Jahresabschluss 2013 und der Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes, der in der endgültigen Fassung dem vorgelegten Entwurf
entsprechen wird, werden in der Sitzung näher erläutert.
Im Haushaltsjahr 2013 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw.
Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 49.215,78 € entstanden, die jeweils unter
der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 €
liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden sind. Eine
Aufstellung dieser Über- und Außerplanmäßigkeiten findet sich als Anlage 10 zum
Anhang des Jahresabschlusses 2013.
Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2013 weist als ordentliches
Ergebnis einen Betrag von 1.610.177,29 € und als außerordentliches Ergebnis
einen Betrag von 148.442,10 € aus; zusammen somit 1.758.619,39 €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das ordentliche Ergebnis der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Ebenso wird
vorgeschlagen, das außerordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge würden die Rücklagen aus
Überschüssen folgende Stände per 31.12.2013 ausweisen:
Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen: 8.678.283,64
€
Rücklage aus außerordentlichen Ergebnissen:
874.139,38 €
Gesamtbestand: 9.552.423,02
€
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den
Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen
und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 10 des
Anhanges zum Jahresabschluss 2013 aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 49.215,78 € werden gem. §
117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 15.06.2018.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 1.610.177,29 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von 148.442,10 € der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2013.
Anlagen:
1. Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2013 vom
15.06.2018
2. Entwurf des Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt vom
31.05.2019