Betreff
Jahresabschluss 2013
Vorlage
2019/FB I/3045
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat am 15.06.2018 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 18.02.2019 bis 29.05.2019 mit Unterbrechungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Entwurf des Prüfberichtes vom 31.05.2019 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Entwurf des Prüfungsberichtes sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt. Der endgültige Prüfungsbericht wird der Gemeinde allerdings erst nach Ablauf der Einladungsfrist vorliegen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Es wurden drei Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Zu einem wird festgestellt, dass bei der Erstellung des Jahresabschluss 2013 eine Korrektur der Eröffnungsbilanz irrtümlich nicht vorgenommen worden ist, die im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zugesagt wurde. Zum anderen wurden Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis unbeabsichtigt nicht bilanziert. Ferner wurden die Haushaltsreste zu hoch dargestellt, da einige der dort enthaltenen Positionen schon bei den Verbindlichkeiten berücksichtigt wurden. Hierzu wird die Bürgermeisterin mit einem Schreiben Stellung nehmen, dass allerdings erst nach Vorlage des endgültigen Prüfungsberichtes erstellt werden kann. Diese Stellungnahme wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt werden.

 

Der Jahresabschluss 2013 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der in der endgültigen Fassung dem vorgelegten Entwurf entsprechen wird, werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2013 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 49.215,78 € entstanden, die jeweils unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden sind. Eine Aufstellung dieser Über- und Außerplanmäßigkeiten findet sich als Anlage 10 zum Anhang des Jahresabschlusses 2013.

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2013 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 1.610.177,29 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von 148.442,10 € aus; zusammen somit 1.758.619,39 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das ordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Ebenso wird vorgeschlagen, das außerordentliche Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge würden die Rücklagen aus Überschüssen folgende Stände per 31.12.2013 ausweisen:

Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen:                                8.678.283,64 €

Rücklage aus außerordentlichen Ergebnissen:                        874.139,38 €

Gesamtbestand:                                                                 9.552.423,02 €

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Die in Anlage 10 des Anhanges zum Jahresabschluss 2013 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 49.215,78 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 15.06.2018.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.610.177,29 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 148.442,10 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

 

 


Anlagen:

1.      Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2013 vom 15.06.2018

2.      Entwurf des Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamt vom 31.05.2019