Betreff
Schulen in der Gemeinde Edewecht Anträge der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn - Edewecht, der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn, der Grundschule Edewecht sowie der Grundschule Jeddeloh auf Bezuschussung von darstellenden Medien
Vorlage
2019/FB II/3004
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2019 wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen berücksichtigt.

 

 


Sachdarstellung:

Im Jahr 2017 wurde in der Gemeinde Edewecht ein Konzept für die Ausstattung der Schulen  mit darstellenden Medien erarbeitet. Aufgrund dieses Konzeptes wird jährlich ein pauschaler Betrag in Höhe von 20.000,- € gewährt, der auf Antrag der einzelnen Schulen ausgezahlt wird.

 

Für das Jahr 2019 liegen folgende Anträge vor:

 

1. Antrag der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht in Edewecht zur Ausstattung eines weiteren Jahrgangshauses mit digitalen Medien

 

Unter Bezug auf das beigefügte Medienkonzept des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht hat die Schule bereits in zwei Jahrgangshäusern in allen Klassenräumen jeweils einen Beamer, einen Laptop, eine Dokumentenkamera sowie ein Soundsystem installiert. Da in den Jahrgangshäusern noch kein ausreichendes WLAN vorhanden ist, wurde jeder Beamer mit einem WLAN-Dongle ausgestattet, damit von der Lehrkraft Inhalte per Laptop oder anderen mobilen Endgeräten auf den Beamer gesendet werden können, um den Unterricht interessanter und zeitgemäßer gestalten zu können.

 

Da sich diese Form des Unterrichts sehr bewährt hat, beabsichtigt die Schule auch in diesem Jahr die entsprechende Ausstattung eines weiteren Jahrgangshauses mit darstellenden Medien.

 

Von Vorteil ist hier, dass bei einer Ausstattung der Klassenräume mit WLAN umgehend und ohne weitere Kosten das von der Schule gewählte BYOD-Konzept (Bring your own device) umgesetzt werden könnte. Dieses Konzept hat sich an der Edewechter Oberschule bereits bewährt.

 

Die Kosten für die Anschaffung aller benötigten Ausstattungsgegenstände werden sich auf ca. 6.500,- € belaufen. Außerdem werden zusätzliche Kosten für die Installation der Geräte entstehen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Ausstattung eines weiteren Jahrgangshauses mit einem Festbetrag von insgesamt 6.000,- € zu unterstützen.

 

 

2. Antrag der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn zur Anschaffung von digitalen Medien im Zuge der Sanierung der Klassen 7a, 9a und 9b

 

Unter Bezug auf das beigefügte Medienkonzept der  Grund- und Oberschule Friedrichsfehn hat die Schule alle drei Klassenräume des im letzten Jahr sanierten Gebäudetraktes im Oberschulbereich  auch mit jeweils einem Beamer, einem Laptop sowie einer Dokumentenkamera ausgestattet. Da im gesamten Schulbereich noch kein ausreichendes WLAN-Netz vorhanden ist beabsichtigt die Schule neben der Installation von Soundsystemen auch die Ausstattung der Beamer mit WLAN-Dongles, damit von der jeweiligen Lehrkraft Inhalte per Laptop oder anderen mobilen Endgeräten auf den Beamer gesendet werden können.

 

Die GOBS Friedrichsfehn beantragt im Rahmen der Sanierung des nächsten Gebäudetraktes des Oberschulbereiches außerdem die Ausstattung der dort belegenen Klassenräume mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera sowie eines Soundsystems.

 

Die Kosten für die Anschaffung aller benötigten Ausstattungsgegenstände werden sich auf ca. 6.000,- € belaufen. Außerdem werden zusätzliche Kosten für die Installation der Geräte entstehen.

 

Die Grund- und Oberschule Friedrichsfehn beabsichtigt ebenfalls die Einführung des BYOD-Konzeptes, sobald in den Klassenräumen stabile WLAN-Verbindungen zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung gibt auch hier die Empfehlung, die angestrebten Anschaffungen mit einem Festbetrag in Höhe von 6.000,- € zu unterstützen.

 

 

3. Antrag der Grundschule Edewecht zur Anschaffung von digitalen Medien für vier Klassenräume

Auch die Grundschule Edewecht beabsichtigt in den kommenden Jahren, alle Klassenräume mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera sowie einem Soundsystem auszustatten, um den Lehrkräften mittels des Laptops oder anderer digitaler Endgeräte einen zeitgerechten und digitalen Unterricht zu ermöglichen (S. auch beiliegendes Medienkonzept der Schule).

 

Pro Klasse werden hier Kosten in Höhe von ca. 2.000,- € entstehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hier um einen guten Ansatz, sodass empfohlen wird, der Schule einen Betrag in Höhe von 4.000,- € zu gewähren, um vorerst zwei Klassen ausstatten zu können.

 

Die Schule beantragt außerdem den Austausch sämtlicher PC´s in der Schule, da diese veraltet und nicht mehr zeitgemäß sind. Der Schulleitung wurde erläutert, dass für diese Anschaffung keine Mittel im Haushalt 2019 vorhanden sind. Man könnte hier bei einer Umsetzung des Digitalpaktes Schule tätig werden, sodass dieser Antrag nach Rücksprache mit der Schulleitung vorerst zurückgestellt wird.

 

 

4. Antrag der Grundschule Jeddeloh zur Anschaffung von digitalen Medien für die Ausstattung eines Klassenraumes

 

Auch die Grundschule Jeddeloh arbeitet zurzeit an der Erstellung eines Medienkonzeptes, welches dem Schulausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt werden wird.

 

Im vergangenen Jahr wurde für eine Klasse bereits ein Tablettkoffer angeschafft. Diese Klasse ist nahe am Sekretäriat belegen und verfügt bereits über WLAN. Hier hat die Schule den Wunsch, diese Klasse mit einem interaktiven Touchdisplay auszustatten. Im Gegensatz zum Whiteboard kann hier unmittelbar mit den Fingern auf dem Display geschrieben werden. Erfahrungen von zwei Grundschulen aus der Gemeinde Bad Zwischenahn haben gezeigt, dass diese Touchdisplays sehr robust und wartungsarm sind. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass die Lehrkraft mittels Tablett digitale Lehrinhalte auf das Touchdisplay überträgt und somit den Lernalltag attraktiver und zeitgemäßer gestalten kann.

 

Die Kosten für die Anschaffung, Installation und Einrichtung des interaktiven Touchdisplays belaufen sich auf ca. 5.900,- €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, sich auch hier an den Kosten mit einem Betrag in Höhe von 4.000,- € zu beteiligen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte man mit einer Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen allerdings noch warten, da  das Nds. Kultusministerium in den öffentlichen Medien aktuell höhere Finanzmittel für die digitale Ausstattung aller Schulen über ein noch zu beschließendes Förderprogramm (DigitalPaktSchule) kurzfristig in Aussicht stellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht in Edewecht wird für die Ausstattung aller vier Klassen eines weiteren Jahrgangshauses mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera sowie einem Soundsystem inklusive Montage ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 6.000,- €, gewährt.

 

2. Der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn wird für die Ausstattung von drei Klassenräumen im Oberschulbereich mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera und einem Soundsystem inklusive Montage sowie der Erweiterung der bereits entsprechend ausgestatteten drei Klassenräume um jeweils einen WLAN-Dongle, eine Dokumentenkamera sowie eine Soundanlage  ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 6.000,- €, gewährt.

 

3. Der Grundschule Edewecht wird für die Ausstattung von zwei Klassenräumen mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera sowie einem Soundsystem inklusive Montage  ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 4.000,- €, gewährt.

 

4. Der Grundschule Jeddeloh wird für die Ausstattung eines mit einem interaktiven Touchdisplay inklusive höhenverstellbarer Wandhalterung sowie Montage und Einrichtung ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 4.000,- €, gewährt.

 

5. Eine Umsetzung der in Ziffer 1 bis 4 genannten Maßnahmen erfolgt erst, wenn die Fördermodalitäten des Landes Niedersachsen (DigitalPaktSchule) geklärt sind. Die über dieses Förderprogramm des Landes zur Verfügung gestellten Mittel sollen vorrangig zur Finanzierung dieser Maßnahmen eingesetzt werden.

 

 

 


Anlagen:

-       Anträge der unter Pkt. 1 bis 4 genannten Schulen

-       Medienkonzepte der unter Pkt. 1 bis 3 genannten Schulen