Betreff
Ortsfeuerwehr Husbäke - Berufung eines kommissarischen Ortsbrandmeisters
Vorlage
2019/FB II/2988
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:


Sachdarstellung:

Bei der Ortsfeuerwehr Husbäke endet in diesem Jahr die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Manfred Stamer auf eigenen Wunsch zum 31.03.2019. Er hat dieses Amt fast 16 Jahre ausgeübt, möchte von diesem aber nun auf eigenen Wunsch zurücktreten. Auf der Jahreshauptversammlung am 21.02.2019 hat die Ortsfeuerwehr Husbäke nach entsprechender Wahl den Vorschlag unterbreitet, den Hauptfeuerwehrmann Rolf Komandel zum Ortsbrandmeister zu ernennen. Rolf Komandel verfügt noch nicht über die erforderlichen Ausbildungslehrgänge zur Übernahme dieses Amtes. Eine kommissarische Übernahme des Amtes ist nach § 12 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO) für zwei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen für die nächst niedrigere Funktion erfüllt sind. Dies ist ebenfalls nicht der Fall, ist aber unschädlich, wenn nach § 13 FwVO eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises für den Einzelfall erteilt wird. Der Landkreis Ammerland hat eine solche Ausnahmegenehmigung mit Schreiben vom 06.03.2019 erteilt und weist zusätzlich darauf hin, dass der Kreisbrandmeister die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ausdrücklich befürwortet hat.

Rolf Komandel kann somit nach § 12 FwVO mit der kommissarischen Wahrnehmung des Amtes des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Husbäke beauftragt werden. Die noch erforderlichen Lehrgänge müssen innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden, eine Ernennung zum Ehrenbeamten erfolgt dann für sechs Jahre. 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptfeuerwehrmann Rolf Komandel wird mit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Husbäke ab dem 01.04.2019 beauftragt. Die Beauftragung gilt für eine maximale Zeit von zwei Jahren. Die Ernennung zum Ehrenbeamten erfolgt nach dem erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Lehrgänge.


Anlagen:

Ausnahmegenehmigung des Landkreis Ammerland