Finanzierung:
Sachdarstellung:
Bei der Ortsfeuerwehr Husbäke endet in diesem Jahr die Amtszeit des
Ortsbrandmeisters Manfred Stamer auf eigenen Wunsch zum 31.03.2019. Er hat
dieses Amt fast 16 Jahre ausgeübt, möchte von diesem aber nun auf eigenen
Wunsch zurücktreten. Auf der Jahreshauptversammlung am 21.02.2019 hat die
Ortsfeuerwehr Husbäke nach entsprechender Wahl den Vorschlag unterbreitet, den
Hauptfeuerwehrmann Rolf Komandel zum Ortsbrandmeister zu ernennen. Rolf
Komandel verfügt noch nicht über die erforderlichen Ausbildungslehrgänge zur
Übernahme dieses Amtes. Eine kommissarische Übernahme des Amtes ist nach § 12
der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO) für
zwei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen für die nächst niedrigere Funktion
erfüllt sind. Dies ist ebenfalls nicht der Fall, ist aber unschädlich, wenn
nach § 13 FwVO eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises für den Einzelfall
erteilt wird. Der Landkreis Ammerland hat eine solche Ausnahmegenehmigung mit
Schreiben vom 06.03.2019 erteilt und weist zusätzlich darauf hin, dass der
Kreisbrandmeister die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ausdrücklich
befürwortet hat.
Rolf Komandel kann somit nach § 12 FwVO mit der kommissarischen
Wahrnehmung des Amtes des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Husbäke
beauftragt werden. Die noch erforderlichen Lehrgänge müssen innerhalb von zwei
Jahren nachgeholt werden, eine Ernennung zum Ehrenbeamten erfolgt dann für
sechs Jahre.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptfeuerwehrmann Rolf Komandel wird mit der kommissarischen Wahrnehmung der
Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Husbäke ab dem 01.04.2019
beauftragt. Die Beauftragung gilt für eine maximale Zeit von zwei Jahren. Die
Ernennung zum Ehrenbeamten erfolgt nach dem erfolgreichen Abschluss der
erforderlichen Lehrgänge.
Anlagen:
Ausnahmegenehmigung des Landkreis Ammerland