Betreff
Vertreter/innen in der Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes im Bereich Trinkwasser
Vorlage
2019/FB I/2939
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Nach § 7 Abs. 1 der OOWV-Satzung (gültig ab 01.01.2019) entsenden die Mitglieder je zwei Vertreter/innen in die Verbandsversammlung. Bei Gebietskörperschaften sind dies die/der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/-beamtin und ein/e weitere/r Vertreter/in. Für die beiden Vertreter/innen ist jeweils ein/e Abwesenheitsvertreter/in zu benennen.

 

Es wird gebeten, eine Person als weitere/n Vertreter/in in der Verbandsversammlung sowie zwei weitere Personen als Abwesenheitsvertreter/innen durch Beschluss gem. § 66 NKomVG zu benennen.

 


Beschlussvorschlag:

Die/Der weitere Vertreter/in für die Verbandsversammlung sowie die Abwesenheitsvertreter/innen werden wie in der Sitzung vorgeschlagen benannt.